20.02.2024

BMWSB-Förderprogramme Klimafreundlicher Neubau (KFN), Altersgerecht Umbauen sowie Genossenschaftliches Wohnen starten wieder

BMWSB-Förderprogramme Klimafreundlicher Neubau (KFN), Altersgerecht Umbauen sowie Genossenschaftliches Wohnen starten wieder

Ab heute (20.02.2024) starten die BMWSB-Förderprogramme Klimafreundlicher Neubau (KFN), Altersgerecht Umbauen sowie Genossenschaftliches Wohnen. Anträge können über die Website der KfW gestellt werden.

Beim Förderprogramme Klimafreundlicher Neubau (KFN) wird der Endkundenzinssatz für Wohngebäude mit Start 20.02.2024 bei 2,1 Prozent liegen und damit unter den aktuell marktüblichen Zinsen für Baufinanzierungen. Das Programm für Genossenschaftliches Wohnen ist im Jahr 2022 mit 6 Millionen Euro gestartet, so das BMWSB, lag im Jahr 2023 bei neun Millionen Euro und wird jetzt mit 15 Millionen Euro für das Jahr 2024 ausgestattet.

Mit diesem Programm unterstützt die Bundesregierung Menschen, die eine eigene Genossenschaft gründen, um anschließend zu bauen, oder die Genossenschaftsanteile erwerben möchten, mit zinsgünstigen Krediten und einem Tilgungszuschuss. Zum Start liegt der Zinssatz bei 2 - 2,5 Prozent, je nach Laufzeit. Es können Kredite bis zu 100.000 Euro aufgenommen werden. Der Tilgungszuschuss liegt bei 7,5 Prozent.

Für das Programm Altersgerecht Umbauen stehen in diesem Jahr 150 Millionen Euro bereit. Damit verdoppelt sich die Summe aus dem letzten Jahr. Einzelne Maßnahmen werden mit bis zu 2.500 Euro bezuschusst. Wer sein Haus zum Standard "Altersgerechtes Haus" umbaut, bekommt bis zu 6.250 Euro erstattet.

Zu den Förderprogrammen:

Klimafreundlicher Neubau (KFN)

  • Für KFN stehen in 2024 insgesamt 762 Millionen Euro in 2024 in Form von zinsverbilligten Krediten zur Verfügung. Es sind Kreditsummen bis zu 100.000 Euro (klimafreundliches Wohngebäude) bzw. bis zu 150.000 Euro (klimafreundliches Wohngebäude mit QNG) möglich.
  • Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen.
  • Eine größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.
  • Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite zur Errichtung von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen können Anträge über ihre Förderbanken stellen.
  • Darüber hinaus erhalten Kommunen und Landkreise Investitionszuschüsse, z.B. für den Bau von Wohnungen, Kindertagesstätten oder Schulen.
  • Anträge können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden.


Weitere Informationen – auch die Konditionen für Nicht-Wohngebäude – finden Sie hier:

Genossenschaftliches Wohnen

  • Für das Programm Genossenschaftliches Wohnen stehen in 2024 insgesamt 15 Millionen Euro (2023: 9 Millionen Euro) zur Verfügung, die mittels zinsverbilligter Kredite verausgabt werden. Zusätzlich wird ein großer Teil der Darlehensschuld erlassen (7,5 Prozent Tilgungszuschuss). Der Höchstsatz liegt je Kreditförderung bei 100.000 Euro.
  • Die Förderung erfolgt sowohl bei Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft.
  • Voraussetzung für die Förderung ist, dass die erworbenen Genossenschaftsanteile für die Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung verwendet werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen.


Weitere Informationen finden Sie hier:

Altersgerecht Umbauen (AU)

  • Für das Programm Altersgerecht Umbauen stehen in 2024 insgesamt 150 Millionen Euro zur Verfügung (2023: 75 Millionen Euro).
  • Mit Investitionszuschüssen werden bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden, gefördert.
  • Zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen zählen der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen.
  • Für einzelne Maßnahmen vergibt die KfW Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 2.500 Euro). Wer sein Haus zum Standard "Altersgerechtes Haus" umbaut, bekommt 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) von der KfW erstattet.
  • Private Bauherrinnen und Bauherren sowie Mieterinnen und Mieter können ihren Förderantrag vor Beginn der Vorhaben im KfW-Zuschussportal online stellen.


Weitere Informationen finden Sie hier: