Standsicherheit
Aufgaben und Voraussetzungen des staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung der Standsicherheit
Aufgabe:
- Prüfung und Bescheinigung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Standsicherheitsnachweise einschließlich des statisch- konstruktiven Brandschutzes (§ 12 Abs. 1 SV-VO).
Voraussetzungen (auszugsweise):
- erfolgreich abgeschlossenes Studium im Bereich Bauingenieurwesen an einer deutschen technischen Universität, Hochschule oder Fachhochschule oder einer anerkannten ausländischen Hochschule
- mindestens 10 Jahre Berufserfahrung in der statisch – konstruktiven Bearbeitung und Ausführung von Bauwerken (davon mind. 5 Jahre Anfertigung von Standsicherheitsnachweisen, 1-3 Jahre praktische Baustellenerfahrung als Ingenieur/in, bei den restlichen Jahren kann auch die Mitwirkung bei der Prüfung von Standsicherheitsnachweisen angerechnet werden)
- Nachweis über angefertigte Standsicherheitsnachweise zu statisch-konstruktiv schwierigen Bauwerken aller Bereiche (Hoch-, Industrie- und Verkehrsbau)
- ausreichende Kenntnisse der Baustofftechnologie und der baurechtlichen Vorschriften
- Bestehen eines umfangreichen mündlichen und schriftlichen Prüfungsverfahrens durch die Ingenieurkammer-Bau NRW
- überdurchschnittlicher Wissensstand auf dem Gebiet der Baustatik
Zur Information:
Staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung der Standsicherheit sind fachlich identisch mit den bundesweit bekannten Prüfingenieuren für Baustatik. Das fachliche Anerkennungsverfahren in Nordrhein-Westfalen wird durch die IK-Bau NRW wahrgenommen. Anschließend kann auf Antrag, ohne weiteres Prüfungsverfahren, eine zusätzliche Anerkennung als Prüfingenieur für Baustatik erfolgen.