Mit der Einrichtung der Fachliste „Sachverständige für Geotechnik“ reagiert die Ingenieurkammer-Bau NRW auf die Forderung in der DIN 4020:2010-12, die Sachverständige für Geotechnik als Sonderfachleute oder Fachplaner mit Sachkunde und Erfahrung auf dem Gebiet der Geotechnik definiert.
Auch nach der übergeordneten Euronorm DIN EN 1997-2:2010-10 wird für diese Aufgabe angemessen qualifiziertes Personal vorausgesetzt.
In der Fachliste kann ein interessiertes Mitglied der Ingenieurkammer-Bau NRW auf freiwilliger Basis geführt werden. Dazu schließt es mit der Kammer einen Vertrag und übergibt gleichzeitig fachliche Unterlagen, die einer formalen Prüfung - in Anlehnung an die vorgeschlagenen Anforderungen an Sachkunde und Erfahrung der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik e.V. vom 20.06.2016 - unterzogen werden.
Als Serviceleistung veröffentlicht die Ingenieurkammer-Bau NRW die Fachliste „Sachverständige für Geotechnik“ hier.
Die Fachliste kann alternativ über die Ingenieursuche angezeigt werden.
Vertrag: "Fachliste Sachverständige für Geotechnik"
EASV Sachverständige für Geotechnik Anforderungen an Sachkunde und Erfahrung
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