Di, 26.02.2019
Die neue Landesbauordnung NRW
12.02.2019
Energieeinsparverordnung 2014
19.02.2019
Grundlagenseminar Bauvertragsrecht
20.02.2019
Mit dem ausgefüllten Antrag zur Eintragung in die beiden Listen der Nachweisberechtigten für Schall- und Wärmeschutz ist eine Kopie der Urkunde der IK-Bau NRW über die Anerkennung als staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz an die Ingenieurkammer Hessen zu senden. Eine einmalige Gebühr in Höhe von 50 Euro ist zu entrichten. Eine Jahresgebühr in Höhe von 36 Euro wird erhoben.
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