Mit dem ausgefüllten Antrag ist eine Kopie der Bescheinigung der IK-Bau NRW an die Ingenieurkammer Baden-Württemberg zu senden. Eine einmalige Gebühr in Höhe von 50 Euro ist zu entrichten.
Mit dem ausgefüllten Antrag ist eine Kopie der Bescheinigung der IK-Bau NRW sowie
an die Ingenieurkammer Hessen zu senden. Eine einmalige Gebühr in Höhe von 50 Euro ist zu entrichten. Eine Jahresgebühr in Höhe von 36 Euro wird erhoben.
Mit dem ausgefüllten Antrag ist eine Kopie der Bescheinigung der IK-Bau NRW an die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz zu senden. Eine einmalige Gebühr in Höhe von 50 Euro ist zu entrichten. Zusätzlich wird eine Jahresgebühr in Höhe von 30 Euro erhoben
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