Brandschutz im Industriebau: Korrekte Anwendung der neuen Industriebaurichtlinie Für Industriebauten, die nach den Bauordnungen der Länder als Sonderbauten zu behandeln sind, ist für eine Brandschutzplanung im Wesentlichen die Industriebaurichtlinie maßgebend. Die korrekte Anwendung der neuen Muster-Industriebaurichtlinie, soweit sie im jeweiligen Bundesland eingeführt und anzuwenden ist, erfordert jedoch vertieftes Know-how und ein gewisses Erfahrungspotenzial. Im Abschnitt 6 stellt die Richtlinie ein vereinfachtes Nachweisverfahren für Industriebauten mit geringem Risikopotenzial zur Verfügung. Hierbei geht es darum, eine rechtssichere Brandschutzplanung zu ermöglichen, ohne besondere Nutzungseinschränkungen und rechnerische Nachweisführungen. Sind für Industriebauten besondere Abweichungen von den Vorgaben der Bauordnungen geplant – insbesondere geringere Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit des Tragwerks oder sehr großlächige Brand- oder Brandbekämpfungsabschnitte –, so ist eine Nachweisführung mit dem Rechenverfahren der DIN 18230 (Abschnitt 7) vorgesehen.
Seminar-Nr.: 45514
Termin/e: 05.09.2018
Ort: 21218 Seevetal
Fortbildungspunkte: 8,00 FP (á 45 Minuten)
Das Seminar ist anerkannt gemäß FuWO für: Beratende Ingenieure, Ingenieure, staatl. anerk. Sachverständige Prüfung des Brandschutzes, öffentl. best. u. vereid. Sachverständige in diesem Sachgebiet, Bauvorlageberechtigung.
Bildungsträger
design security forum AG Technologiepark Margarete-von-Wrangell-Str. 21 63457 Hanau
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