Di, 26.02.2019
Die neue Landesbauordnung NRW
12.02.2019
Energieeinsparverordnung 2014
19.02.2019
Grundlagenseminar Bauvertragsrecht
20.02.2019
Seit dem 25. Mai 2018 müssen die Maßgaben der neuen Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umgesetzt werden. Die Umsetzung der Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt alle Berufsgruppen, insbesondere auch Ingenieure, vor erhebliche Herausforderungen. Die neue Verordnung statuiert neben altbekannten Pflichten aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auch neue Anforderungen im Bereich des Datenschutzes.
Die Ingenieurkammer-Bau NRW bietet exklusiv für ihre Mitglieder jetzt eine Arbeitshilfe zum Thema DSGVO an. Weitere Infos hier
Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten ist u.a. erforderlich, wenn sich mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Für den Fall, dass Sie einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen möchten, finden Sie anbei eine Übersicht von Mitgliedern (Stand: Januar 2018), die im Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. organisiert sind.
Die Bundesingenieurkammer (BIngK) hat in Kooperation mit HK2 Rechtsanwälte folgende Infos/Angebote zusammengestellt:
Auf der Homepage des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
finden Sie weitere Informationen.
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