Der Bestandsschutz hat im öffentlichen Baurecht eine überragende Bedeutung. Er ist relevant als Abwehrrecht gegen Bauordnungsverfügungen (insbesondere Nutzungsuntersagungen und Abbruchverfügungen), aber auch als Tatbestandsmerkmal für Genehmigungsansprüche, da er im Bauplanungsrecht und im Bauordnungsrecht zum Teil für weitergehende Ansprüche als existent vorausgesetzt wird. Das gilt in ganz besonderem Maße für die Neufassung der Landesbauordnung von 2018, in der der Begriff erstmals vorkommt, gelegentlich aber auch in abgewandelter Form gemeint ist. Allerdings wird das Wort „Bestandsschutz“ sehr häufig unrichtig benutzt. Nicht nur Bauherren und Entwurfsverfasser interpretieren ihn falsch, sondern auch bei den Bauämtern und Abgeordneten des Gemeindeparlaments herrschen zum Teil unrichtige Vorstellungen über die Voraussetzungen und die Bedeutung dieser rechtlichen Konstruktion, insbesondere ist den Beteiligten oft nicht bewusst, wann er untergeht. Besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang selbstverständlich der Brandschutz.
In dem Seminar werden u.a. folgende Themen angesprochen
Der Referent ist stets für Zwischenfragen und ergänzende Fragen offen - ein Erfahrungsaustausch ist ausdrücklich erwünscht.
Teilnehmer
bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure und Architekten
28.04.2022
10:00-17:30
Web-Seminar
Seminarnummer 57667
Referent
Dr. Hubertus Schulte Beerbühl
Richter am Verwaltungsgericht Münster a.D.
maximal 25 Personen
150,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
280,00 € Nichtmitglieder
120,00 € Jungingenieure
8 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Bauvorlageberechtigte
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW