Schallschutz im Hochbau nach DIN 4109 (2-tägig)

 

In der von den obersten Baubehörden der Bundesländer als Technische Baubestimmung eingeführten DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) werden die zentralen Nachweisverfahren des Luft- und Trittschallschutzes sowie die grundlegenden korrespondierenden Anforderungen für unterschiedlich genutzte Gebäude festgelegt. Das erklärte Ziel dieser Norm ist es, Menschen in den unterschiedlichen Arten von Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Belästigungen durch Schallübertragung innerhalb des Gebäudes sowie aus der äußeren Umgebung zu schützen.

Im Rahmen dieses zweitägigen Seminars wird zunächst das grundlegende Verständnis für bauakustische Prozesse und Phänomene geschaffen. Darauf aufbauend werden die für die Erstellung eines bauordnungsrechtlichen Schallschutznachweises erforderlichen Nachweisverfahren vorgestellt und durch weiterführende Betrachtungen zu zivilrechtlichen Nachweisen – insbesondere im Hinblick auf einen „erhöhten Schallschutz“ – ergänzt.

Im Juli 2016 / Januar 2018 wurde die lang erwartete, neue Normengruppe DIN 4109 als Deutsche Norm eingeführt, was dem Fachplaner nun endlich eine deutlich differenzierte Nachweis- und Bemessungsführung ermöglicht. Mit Umsetzung der MVV TB in NRW ist die Norm nun unter Berücksichtigung der Vorgaben der VV TB NRW auch bauaufsichtlich relevant. 

Themen

  1. Grundlagen der Bauakustik
  2. Schallschutzanforderungen nach DIN 4109-1 sowie ergänzenden Regelwerken
  3. Rechtliche Situation hinsichtlich des geschuldeten Schallschutzes
  4. Schallschutz gegen Außenlärm (Bestimmung der Immissionspegel, Rechenansätze und Nachweisverfahren)
  5. Luftschallschutz von Gebäuden in Massivbauweise (allgemein sowie für zweischalige Gebäudetrennwände)
  6. Luftschallschutz von Gebäuden in Holz- und Skelettbauweise sowie in Mischbauweise
  7. Bestimmung der erforderlichen Kennwerte im Luftschallschutz
  8. Trittschallschutz in Gebäuden
  9. Bestimmung der erforderlichen Kennwerte im Trittschallschutz
  10. Schallschutz von haustechnischen Anlagen
  11. Beispielberechnungen 

Teilnehmer
Ingenieure und Architekten, die die Anerkennung zum staatlich anerkannten Sachverständigen (saSV) für Schall- und Wärmeschutz nach § 20 Abs. 3 SV-VO anstreben, saSV für Schall- und Wärmeschutz, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser

15.03.2022
10:00-17:30
16.03.2022
10:00-17:30

Web-Seminar
Seminarnummer 57585

Referenten
Dr.-Ing. Tanja Skottke
Technische Universität Dortmund, Lehrstuhl für Bauphysik und Technische Gebäudeausrüstung
Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Willems
saSV für Schall- und Wärmeschutz, Technische Universität Dortmund, Lehrstuhl für Bauphysik und Technische Gebäudeausrüstung

maximal 70 Personen

210,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
420,00 € Nichtmitglieder

16 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Bauvorlageberechtigte
saSV für Schall- und Wärmeschutz
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW


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