Die Aufnahme der neuen Technischen Regel „Instandhaltung von Betonbauwerken“ (TR Instandhaltung) des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) in die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) des Landes Nordrhein-Westfalen – Folgerunge

 

Die Technische Regel (TR) des DIBt ist am 15.06.2021 in die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW) eingeführt worden. Unter der lfd. Nr. A1.2.3.2 ist diese Technische Regel in Verbindung mit der Instandsetzungs-Richtlinie des DAfStb aus 2001 in die Praxis umzusetzen. Die Arbeitsschritte einer sachkundigen Planung nach der neuen Technischen Regel beinhalten:

  • Ermittlung und Beurteilung des Ist-Zustands im Zuge der materialtechnischen Bestandsaufnahme
  • Festlegung des Mindest-Sollzustands in Abstimmung mit dem Auftraggeber und Formulieren von Instandsetzungszielen
  • Prognose für die vorhandene Restnutzungsdauer als Vergleich zwischen Ist-Zustand und Mindest-Sollzustand
  • Entwickeln von Instandsetzungsoptionen mit technisch-wirtschaftlicher Bewertung
  • Umsetzen der Instandsetzungsziele durch Anwendung von Instandsetzungsprinzipien
  • Aufstellen eines Instandhaltungsplans mit Wartungs-, Inspektions- und ggf. Instandsetzungszyklen

Anlässlich des WEB-Seminars wird vorzugsweise zu folgenden Fragen Stellung genommen:

  • Welche Änderungen ergeben sich für die am Bau Beteiligten (Sachkundiger Planer, Bauherr, Unternehmer) für die sachkundige Planung und Überwachung von Betoninstandsetzungsmaßnahmen?
  • Welche Teile der Instandsetzungs-Richtlinie werden durch die Technische Regel in Bezug genommen und sind damit nach wie vor rechtsverbindlich?
  •  Welche Änderungen / Anpassungen sind im Bereich der Instandsetzungsprinzipien vorgenommen worden?
  • Warum sind die CE-Leistungserklärungen der harmonisierten Normen für Betoninstandsetzungsprodukte (DIN EN 1504 Teil 2, Teil 3, Teil 5) nicht ausreichend, um die Anforderungen an Instandsetzungsbaustoffe bei Betoninstandsetzungsmaßnahmen in einem Leistungsverzeichnis hinreichend zu konkretisieren?

In dem Seminar werden an einer ausgeführten charakteristischen Betoninstandsetzung (Objektbeispiel) die zuvor genannten Arbeitsschritte einer sachkundigen Planung auf der Basis der bauaufsichtlich eingeführten Technischen Regel erläutert.

Teilnehmer
saSV für die Prüfung der Standsicherheit, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, qualifizierte Tragwerksplaner, Ingenieure und Architekten

17.09.2021
10:00-17:30

Web-Seminar
Seminarnummer 57549

Referent
Dr.-Ing. Michael Fiebrich
Beratender Ingenieur, BauIngenieurSozietät Sasse & Fiebrich, Aachen

maximal 30 Personen

150,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
280,00 € Nichtmitglieder
120,00 € Jungingenieure

8 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Bauvorlageberechtigte
öbuv Sachverständige
saSV für Standsicherheit
qualifizierte Tragwerksplaner
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW


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