Zum 01.01.2018 ist das neue Bauvertragsrecht in Kraft getreten. Erstmalig in der 118 jährigen Geschichte des BGB wurde der Architekten- und Ingenieurvertrag über die §§ 650p - 650t BGB im Gesetz manifestiert. Zugleich sind zahlreiche neue Regelungen zu den praxisrelevanten Themenkomplexen Abschlagrechnungen, Fälligkeit der Schlussrechnung, fiktive Abnahme und gesamtschuldnerische Haftung des Planers eingeführt worden. Darüber finden sich nunmehr im BGB eigene Regelungen zum Bauvertrag und zum Umgang mit Verbrauchern.
Im Rahmen dieses Seminars erlernen die Teilnehmer mit starkem Praxisbezug, was in Bezug auf Planer- und Bauverträge zu beachten ist, um Honorar zu optimieren und Haftung zu minimieren. Die Referenten berichten darüber hinaus über ihre eigenen Erfahrungen aus der anwaltlichen Praxis mit dem neuen Bauvertragsrecht.
Themen
1. Überblick über das neue Bauvertragsrecht
2. BGB vs. VOB/B
3. Der neue allgemeine Teil
4. Der Bauvertrag
5. Der Architekten- und Ingenieurvertrag
6. Der Verbraucherbauvertrag
Teilnehmer
bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, Ingenieure und Architekten aus Planungsbüros, ausführenden Firmen und Behörden, Auftragnehmer und Auftraggebervertreter, die bereits über Basiswissen zum neuen Bauvertragsrecht verfügen und dieses Wissen nun vertiefen und in der Praxis nutzen wollen.
01.10.2021
09:00-13:00
Web-Seminar
Seminarnummer 54678
Referent
Dr. Sebastian Huck LL.M. (Bristol)
L.L.M. (Bristol), Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, BRANDI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Bielefeld
maximal 30 Personen
120,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
220,00 € Nichtmitglieder
100,00 € Jungingenieure
5 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Bauvorlageberechtigte
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW