HOAI - Vertiefungsseminar

 

Architekten und Ingenieure benötigen fundierte Kenntnisse über die seit 2018 geltenden Neuregelungen im BGB. Zukünftige Architektenverträge müssen nach dem EuGH-Urteil zudem auskömmlich verhandelt werden. Kenntnisse über honorarrechtlichen Besonderheiten spezieller Planungs- und Bausituationen, wie z.B. beim Bauen im Bestand, bei Planungsänderungen des Auftraggebers, bei Kostenvorgaben des Bauherrn, bei verlängerter Planungs- und Bauzeit, bei gestuften Aufträgen, bei vorzeitiger Beendigung der Zusammenarbeit, bei einer Beauftragung als Generalplaner oder bei einem Einsatz von BIM werden im Seminar unter Aufzeigen einer Vielzahl von Praxisbeispielen vermittelt.

Themen

  • Der Seminarinhalt wird mit Blick auf die ausstehende gesetzgeberische Reaktion auf das Urteil des EuGHs vom 04.07.2019 angepasst und aktualisiert.
  • Nachträge und aktuelle BGH-Rechtsprechung, Nachtragstypen: Planungsinhalts- und Planungsumstandsnachträge, Kalkulation von Honorarangeboten, Rechtssichere Vereinbarung des Planungssolls, Erfolgssoll, Teilleistungsbewertungsvereinbarungen, geänderte, wiederholte und zusätzliche Leistungen, vergütungsneutrale Überarbeitung der Planung, Anordnungsrecht des Auftraggebers, Ankündigungspflicht des Planers, schriftliche/vertragliche Vereinbarung,  Verlängerung des Leistungszeitraums, mit und ohne Kündigung entfallene Leistungen und Honorarfolgen
  • Building Information Modeling (BIM) und HOAI -Wie können die Leistungen abgerechnet werden?
  • Aktuelle Entwicklungen und Folgen der EUGH Rechtsprechung

Von den Teilnehmern werden gute Kenntnisse der HOAI erwartet. Sie werden gebeten, eine aktuelle Fassung der HOAI zum Seminar mitzubringen.

Teilnehmer
öbuv SV auf diesem Sachgebiet, Bauleiter, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure und Architekten aus Planungsbüros, ausführenden Firmen und Behörden

24.11.2021
10:00-17:30

Web-Seminar
Seminarnummer 54007

Referent
Rechtsanwältin Iris Martin
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht und Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Schiedsrichterin/Schlichterin SoBau, Baurechtskanzlei Martin, Essen

maximal 22 Personen

150,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
280,00 € Nichtmitglieder
120,00 € Jungingenieure

8 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Bauvorlageberechtigte
öbuv Sachverständige
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW


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