Baurecht und Bestandsschutz (WEB-SEMINAR)

 

Der Bestandsschutz hat im öffentlichen Baurecht eine überragende Bedeutung. Er ist relevant als Abwehrrecht gegen Bauordnungsverfügungen (insbesondere Nutzungsuntersagungen und Abbruchverfügungen), aber auch als Tatbestandsmerkmal für Genehmigungsansprüche, da er im Bauplanungsrecht und im Bauordnungsrecht zum Teil für weitergehende Ansprüche als existent vorausgesetzt wird. Das gilt in ganz besonderem Maße für die Neufassung der Landesbauordnung von 2018, in der der Begriff erstmals vorkommt, gelegentlich aber auch in abgewandelter Form gemeint ist. Allerdings wird das Wort Bestandsschutz sehr häufig unrichtig benutzt. Nicht nur Bauherren und Entwurfsverfasser interpretieren ihn falsch, sondern auch bei den Bauämtern und Abgeordneten des Gemeindeparlaments herrschen zum Teil unrichtige Vorstellungen über die Voraussetzungen und die Bedeutung dieser rechtlichen Konstruktion, insbesondere ist den Beteiligten oft nicht bewusst, wann er untergeht. Besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang selbstverständlich der Brandschutz.

In dem Seminar werden u.a. folgende Themen angesprochen:

  • Entstehen von Bestandsschutz
  • Schutzbedürftigkeit des Bauherrn
  • Untergang des Bestandsschutzes
  • Bedeutung des Bestandsschutzes im Rahmen der Eingriffsverwaltung
  • Das Anpassungsverlangen und seine rechtlichen Voraussetzungen
  • Bestandsschutz als Tatbestandsvoraussetzung für Genehmigungsansprüche im Bauplanungsrecht und im Bauordnungsrecht
  • Bestandsschutz als Tatbestandsmerkmal für Einschränkungen gesetzlicher Pflichten

Der Referent ist stets für Zwischenfragen und ergänzende Fragen offen - ein Erfahrungsaustausch ist ausdrücklich erwünscht.

Teilnehmer                                                                                                      bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure und Architekten

28.04.2021
10:00-17:30

Web-Seminar
Seminarnummer 53996

Referent
Dr. Hubertus Schulte Beerbühl
Richter am Verwaltungsgericht Münster a.D.

maximal 25 Personen

150,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
280,00 € Nichtmitglieder
120,00 € Jungingenieure

8 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Bauvorlageberechtigte
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW


anmelden

Sind Sie Mitglied der Ingenieurkammer-Bau NRW?
Geben Sie hier Ihre Identnummer und Ihr persönliches Passwort aus dem geschützten Bereich der Kammer-Website ein und wählen die gewünschte Adresse. Durch Klick auf „Laden“ wird das Anmeldeformular mit den bei der Kammer hinterlegten Daten ausgefüllt. Sie können diese Daten bei Bedarf noch anpassen oder ergänzen.

 

Wenn Sie kein Mitglied der Ingenieurkammer-Bau NRW sind, füllen Sie bitte alle erforderlichen Felder aus.

Teilnehmer/in

Rechnungsadresse Auftraggeber

Kontaktdaten Teilnehmer/in

Zusätzlicher Hinweis (max. 100 Zeichen)