„Systemwechsel mit begrenzten inhaltlichen Änderungen“ – die neue ImmoWertV 2021 Erste Erfahrungen aus der Praxis

 

Die neue ImmoWertV soll nach den Plänen des Ministeriums des Innern, für Bau und Heimat im Laufe des Jahres 2021 in Kraft treten. Sie bedeutet einen Paradigmenwechsel: Künftig wird es auf Bundesebene neben dem BauGB nur noch die gegenüber der bisherigen Version deutlich erweiterte ImmoWertV geben. Nach Inkrafttreten der ImmoWertV soll die Bauministerkonferenz sogenannte Anwendungshinweise (ImmoWertA) beschließen, die umfangreiche, weitergehende Hinweise für ein besseres Verständnis der neuen Regelungen enthalten.

Ein erster Entwurf wurde im Sommer 2020 in der Fachöffentlichkeit diskutiert. Viele Regelungen der ehemaligen Richtlinien zur Wertermittlung sowie der Bodenrichtwertrichtlinie sind in die Verordnung sowie in die Anwendungshinweise eingeflossen. Gleichzeitig wurden viele Vorschriften präzisiert und erläutert. Damit ist ein Regelwerk aus einem Guss entstanden, das im Interesse einer in ganz Deutschland möglichst einheitlichen Wertermittlung viele Vorschriften verbindlicher macht. Der ursprüngliche Plan, die bestehenden Richtlinien des Bundes zu einer ImmoWertR zusammen zu fassen, wurde aufgegeben.

Die Neuregelung erhöht die Einheitlichkeit und Verbindlichkeit für die Gutachterausschüsse bei der Ableitung der Bodenrichtwerte und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten. Gleichzeitig entsteht eine faktische Bindungswirkung für alle Sachverständigen, die mit Hilfe dieser Daten Verkehrswerte ermitteln. Größere inhaltliche Änderungen im Wesensgehalt der Vorschriften erfolgten nicht.

In diesem Seminar erhalten die Teilnehmer Informationen zu den Hintergründen des Systemwechsels. Die neuen Strukturen sowie Veränderungen gegenüber dem bisherigen Recht werden aufgezeigt. Erste Erfahrungen aus der Wertermittlungspraxis fließen mit ein.

Die Grenze des Machbaren 
Von großer Bedeutung für die Verkehrswertermittlung sind die sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten gem. § 193 (5) BauGB, die von den Gutachterausschüssen abgeleitet und veröffentlicht werden.

Bei der statistischen Analyse haben die Gutachterausschüsse dabei vorrangig zwei Kernfragen aus dem Kaufpreismaterial zu beantworten:

  1. Welche Merkmale sind wertbeeinflussend (qualitative Einflüsse)?
  2. Wie groß ist deren Wirkung auf den Wert eines Grundstücks (quantitativer Einfluss)?

Die Beantwortung der Fragen ist komplex. In dem Vortrag wird erläutert, wie diese Daten ermittelt werden, welche Probleme bei der Ableitung bestehen, wie die Ergebnisse in den Grundstücksmarkt-berichten dargestellt werden und wie sie in der Verkehrswertermittlung zu handhaben sind. Eine nordrhein-westfälische Analyse.

Teilnehmer
öbuv SV auf diesem Sachgebiet, Immobiliensachverständige, von der HypZert und anderen Instituten zertifizierte Immobiliengutachter und -analysten, Ingenieure und Architekten, Mitarbeiter in Liegenschaftsämtern, Gutachterausschüssen für Grundstückswerte sowie kommunalen Bewertungsstellen, Mitarbeiter und Bewertungssachverständige der Kreditinstitute

03.11.2021
10:00-17:30

Web-Seminar
Seminarnummer 53977

Referenten
Dipl.-Ing. Ricarda Baltz
Vorsitzende des Gutachterausschusses in der Stadt Wuppertal
Dipl.-Ing. Hans-Wolfgang Schaar
Stellvertretender Vorsitzender des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Land NRW, stellvertretender Vorsitzender der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in den Städten Duisburg und Mülheim an der Ruhr

maximal 9 Personen

210,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
410,00 € Nichtmitglieder

8 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
öbuv Sachverständige
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW


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