Die bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen an den Brandschutz regelt für Industriebauten die Industriebaurichtlinie. Sie gestattet z.T. erhebliche Erleichterungen gegenüber den Regelanforderungen der jeweiligen Landesbauordnung. Gegenüber den Standarderleichterungen des ´vereinfachten Verfahrens´ des Abschnitts 6 kann der Bauherr weitere Erleichterungen begründen, wenn er das Verfahren des Abschnitts 7 der Richtlinie verwendet. Dazu sind rechnerische Nachweise nach den Regelungen der DIN 18230 erforderlich. Mit diesem Vorgehen werden die zu erwartenden thermischen Belastungen der Bauteile im Brandfall bestimmt und als Maßstab zur brandschutztechnischen Auslegung von Industriebauten herangezogen.
In diesem Workshop wird die DIN 18230 (Fassung 2010) intensiv behandelt und deren Anwendung durch praktische Übungen erprobt. Fragen der Teilnehmer werden ausführlich erläutert.
Themen
Die DIN 18230-1 und Taschenrechner sind von den Teilnehmern mitzubringen.
Teilnehmer saSV für die Prüfung des Brandschutzes, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure, Architekten, Fachplaner, Mitarbeiter der Brandschutzdienststellen und Bauaufsichtsbehörden
22.04.2021
10:00-17:30
Web-Seminar
Seminarnummer 53944
Referent
Dr.-Ing. Jürgen Wiese
Brandschutzberatungen Köln, Obmann des DIN-Arbeitsausschusses „Bandschutzingenieurverfahren“ beim NABau
maximal 20 Personen
200,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
390,00 € Nichtmitglieder
8 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Bauvorlageberechtigte
öbuv Sachverständige
saSV für Brandschutz
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW