Die bauordnungsrechtlichen Regeln sind für Standardbauten formuliert. Die Vorstellungen von Architekten und Bauherren führen jedoch häufig zu Entwürfen, die mit den Vorgaben des Bauordnungsrechtes nicht umsetzbar wären.
Hier greifen verschiedene Rechtsinstitute (§ 50 Erleichterungen, § 69 Abweichungen), um andere Wege beschreiten zu können. Wesentlich ist immer, dass das Ziel, was sich hinter den jeweiligen Vorschriften verbirgt, erreicht wird. Dieser Nachweis ist im Rahmen des Brandschutzkonzeptes zu erbringen.
Dazu muss zum einen der Zweck der Anforderung bekannt sein und zum anderen andere Methoden zur Erreichung der Ziele, als die, die sich aus der bauordnungsrechtlichen Anforderung ergeben.
Im Seminar soll beides vermittelt werden. Anhand zahlreicher Beispiele werden Abweichungen zu Brandabschnittsgrößen, Rettungsweglängen und Führungen, Bemessungen von Bauteilen dargestellt und die entsprechenden Kompensationen erläutert.
Themen
Teilnehmer
saSV für die Prüfung des Brandschutzes, öbuv SV auf diesem Sachgebiet, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, Ingenieure, Architekten, Fachplaner, Bauleiter und Mitarbeiter der Behörden
23.11.2021
10:00-17:30
Essen
Seminarnummer 53942
Referent
Dipl.-Ing. Anke Löbbert
Beratende Ingenieurin, saSV für die Prüfung des Brandschutzes, Ingenieurbüro Löbbert, Wuppertal
maximal 25 Personen
150,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
280,00 € Nichtmitglieder
120,00 € Jungingenieure
8 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Bauvorlageberechtigte
öbuv Sachverständige
saSV für Brandschutz
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW
Hier noch eine Hinweisseite einbauen.