Energieeinsparverordnung / Gebäudeenergiegesetz (2-tägig)

 

Das Energieeinsparrecht in Deutschland befindet sich seit Jahren in einem ständigen Wandel, was nach zahlreichen Novellierungen der Energieeinsparverordnung nun in der geplanten Einführung des Gebäudeenergiegesetzes mündet. Aufgrund einer ? wie immer ? sehr heterogenen Interessenslage der beteiligten Akteure ist zum Zeitpunkt der Fixierung des Seminarprogramms 2020 allerdings noch nicht absehbar, welche Grundlage für energetische Nachweise zum Seminarzeitpunkt gültig sein wird. Sobald eine endgültige Fassung des GEG vorliegt, wird dieses auch in die Seminarunterlagen eingearbeitet. Die verschiedenen Aspekte der Vorgabe eines Anforderungsniveaus und insbesondere auch die zahlreichen Nebenanforderungen vom Mindestwärmeschutz / sommerlichen Wärmeschutz bis hin zu über Aspekten der Lüftung und Luftdichtheit machen eine umfassende und tiefgehende Einarbeitung in dieses Thema unverzichtbar. Ein weiterer immer wichtiger werdender Aspekt für die praktische Arbeit ist die Versorgung von Gebäuden mit Wärme aus erneuerbaren Energiequellen. In diesem Zusammenhang gilt es, auch die anlagentechnischen Möglichkeiten gebäudespezifisch zu bewerten.

Im Rahmen dieses Seminars werden die relevanten Richtlinien und Gesetze inhaltlich aufgearbeitet und die notwendigen fachlichen Hintergründe behandelt. Folgende Inhalte werden behandelt:

  • Überblick über die gesetzlichen Vorgaben, Verfahren und Anforderungen im Energieeinsparrecht
  • Aufbau und Umfang eines Nachweises der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
  • Hinweise zur Ausstellung von Energieausweisen
  • Grundbegriffe der Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
  • Vorstellung des Modellgebäudeverfahrens
  • Einführung in die Nachweisführung gemäß DIN V 18599
  • Lüftung / Luftdichtheit
  • Sommerlicher Wärmeschutz
  • Mindestwärmeschutz
  • Wärmebrücken
  • Abbildung der Gebäudetechnik im Nachweisverfahren

Teilnehmer
Ingenieure und Architekten, die die Anerkennung zum staatlich anerkannten Sachverständigen (saSV) für Schall- und Wärmeschutz nach § 20 Abs. 3 SV-VO anstreben, bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser, saSV für Schall- und Wärmeschutz

18.02.2020
10:00-17:30
19.02.2020
10:00-17:30

Duisburg
Seminarnummer 50205

Referent
PD Dr.-Ing. habil. Kai Schild
saSV für Schall- und Wärmeschutz, Technische Universität Dortmund, Lehrstuhl für Bauphysik und Technische Gebäudeausrüstung

maximal 69 Personen

190,00 € Mitglieder IK-Bau NRW
350,00 € Nichtmitglieder

16 Fortbildungspunkte
anerkannt gemäß FuWO für
Bauvorlageberechtigte
saSV für Schall- und Wärmeschutz
Mitgliedschaft in der IK-Bau NRW


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