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Informationen für:
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die IK-Bau NRW ist ein Gütesiegel für die Sachverständigen. In einem aufwendigen Antragsverfahren müssen die Bewerber ihre besondere Sachkunde und die Fähigkeit der Gutachtenerstellung sowie Ihre persönliche Integrität, Vertrauenswürdigkeit und Neutralität nachgewiesen haben. Erst dann erhalten sie Bestallungsurkunde, Sachverständigenausweis und Rundstempel. Im Zuge der öffentlichen Bestellung legen die Sachverständigen einen Eid ab, dass sie ihre Aufgaben unabhängig, unparteiisch, weisungsfrei und gewissenhaft erfüllen werden.
Sachverständige öffentlich zu bestellen und zu vereidigen und auf Anfrage von Behörden, Gerichten und Dritter namhaft zu machen, gehört zu den Pflichtaufgaben der Ingenieurkammer-Bau NRW. Die Rechtsgrundlagen finden sich in § 39 Baukammerngesetz und § 36 Gewerbeordnung.
Der öbuv SV wird in der Regel dann eingeschaltet, wenn eine unabhängige fachliche Information benötigt wird.
Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist nicht gesetzlich geschützt; jedermann darf sich – entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten vorausgesetzt – als "Sachverständiger für …" bezeichnen.
Das Bestellungsverfahren wird durch die Einreichung des Antrags mit den entsprechenden Anlagen eingeleitet.
Für den Antrag benötigen Sie u.a. folgende Unterlagen und Voraussetzungen. Diese Auflistung dient dabei der Orientierung. Bitte beachten Sie, dass sich im Einzelnen abweichende Nachweise auf der Grundlage fachlicher Bestellungsvoraussetzungen ergeben können. In der Geschäftsstelle informiert Sie Dipl.-Ing. Heide-Marie Grothues und steht für Rückfragen zur Verfügung.
Im Zuge des Antragsverfahren wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 615 Euro für Kammermitglieder (Nichtmitglieder: 765 Euro) erhoben. Die Kosten eines Sachkundenachweises werden unabhängig hiervon im Zuge des Auslagenersatzes erhoben. Diese liegen i.d.R. zwischen 1.300 und 1.600 Euro.
Die Qualifikation als öbuv SV wird regelmäßig auf fünf Jahre befristet. Auch kürzere Befristungen, zum Beispiel bei der Erstbestellung, sind möglich.
Die öffentliche Bestellung erlischt, wenn der Kammer ein schriftlicher Verzicht des/der öbuv SV vorliegt, der Hauptwohnsitz aus NRW verlegt wird, die Zeit, eine Befristung ausläuft, und kein Verlängerungsantrag gestellt worden ist und wenn das 68. Lebensjahr vollendet wurde.