| ANTRAG auf Eintragung Für freiwillige Mitglieder gemäß § 38 Abs. 2 Buchst. b
des BauKaG NRW |
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Angaben zur bisherigen beruflichen
Tätigkeit |
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Praktische Tätigkeiten von ......... bis ......... bei Firma
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Erklärungen |
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Ich erkläre, dass keine der in § 30 a) BauKaG
NRW genannten Gründe vorliegen, die einer Eintragung in die
Listen der Beratenden Ingenieure und Ingenieurinnen entgegenstehen
würden.
§ 38 Abs. 2 BauKaG NRW regelt den Beitritt der freiwilligen
Mitglieder in die Kammer. Satz 2 dieses Absatzes hat folgenden Wortlaut:
Die Aufnahme kann unter den Voraussetzungen des § 30 Abs. 2
bis 4 BauKaG NRW versagt werden. (entsp. § 30 a BauKaG NRW neue Fassung)
§ 30 a) BauKaG NRW lautet wie folgt:
(1) Die Eintragung in die Listen der Beratenden Ingenieure und Ingenieurinnen
ist einer sich zu bewerbenden Person zu versagen, wenn Tatsachen
vorliegen, aus denen sich ergibt,
dass sie nicht die für den Beruf des Beratenden Ingenieurs
oder der Beratenden Ingenieurin erforderliche Zuverlässigkeit
besitzt.
(2) Die Eintragung ist auch während des vom Berufsgericht gem.
§ 52 Abs. 2 Satz 2 festgesetzten Zeitraumes zu versagen.
Anmerkung zu § 30 a) Abs. 1 BauKaG NRW:
Zuverlässigkeit ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, mit dem
gesetzlich im Berufszulassungsrecht die Zulassung zu einem Beruf
geregelt wird. Sie ist eine persönliche Eigenschaft, auf
Grund derer der Bewerber die Gewähr für eine künftige
ordnungsgemäße Berufsausübung bietet, die auch anhand
der in § 46 formulierten Berufspflichten nachprüfbar ist.
Insbesondere folgende Sachverhalte können die erforderliche Zuverlässigkeit ausschließen:
- mangelnde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (z.B. die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 ZPO oder ein Insolvenzverfahren)
- rechtskräftige Verurteilung wegen einer Straftat
- Bestellung eines Betreuers gemäß § 1896 BGB wegen einer psychischen Krankheit oder aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung
- Vorliegen von gröblich oder wiederholt berufsunwürdigem Verhalten
Ich bin damit einverstanden, dass meine Angaben für die satzungs-
und geschäftsordnungsmäßigen Arbeiten der Ingenieurkammer-
Bau NRW verwendet werden.
Mit der Vernichtung eingereichter Unterlagen bin ich einverstanden,
wenn diese nicht
innerhalb von zwei Jahren ab rechtskräftiger Entscheidung von
mir abgeholt wurden. |
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