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Ingenieurkammer-Bau
Nordrhein-Westfalen


Carlsplatz 21
40213 Düsseldorf
Tel 0211/13067-0
Fax 0211/13067-150
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Wie wird man Bauvorlageberechtigte(r)?

Ingenieurinnen und Ingenieure erhalten die Bescheinigung über die Bauvorlageberechtigung, wenn sie nachweisen können, dass sie

  • ein Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen abgeschlossen haben
  • Mitglied in einer Ingenieurkammer sind
  • über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren in der Planung und Überwachung der Ausführung von Gebäuden praktisch tätig waren.

Für die Planung gilt, dass drei eigene Planungen (ggf. mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers) aus einem Zeitraum von mindestens zwei Jahren vorgelegt werden müssen.

Für die Überwachung gilt, dass eine Bescheinigung des Auftraggebers oder Arbeitgebers vorgelegt werden muss.

Zusätzlich gilt: Wenn eine Untere Bauaufsicht bereits in der Vergangenheit die Bauvorlageberechtigung geprüft und festgestellt hat, bleibt diese Bescheinigung gültig (lt. VV BauO NRW Nr. 70.371/70.372).

Der Umfang der vorzulegenden Nachweise ist dem Antragsformular zu entnehmen, das hier heruntergeladen werden kann.