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Ingenieurkammer-Bau
Nordrhein-Westfalen


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Wie werden Sie öbuv SV?

Eine ausgeprägte allgemeine wie auch gutachterliche Praxis und Erfahrung sind durchweg unabdingbare Voraussetzung für ein erfolgversprechendes Bestellungsverfahren. Die fachliche Nachweisführung erfolgt unter Zugrundelegung der jeweiligen fachlichen Bestellungsvoraussetzungen der IK-Bau NRW . Liegen für bestimmte Sachge-biete keine kammereigenen Bestellungsvoraussetzungen vor, gelten in der Regel die bundesweit eingeführten Bestellungsvoraussetzungen, die auf der Internetseite des Instituts für Sachverständigenwesen e.V. unter www.ifsforum.de eingestellt sind.
Über einen Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige/r entscheidet der Vorstand auf Vorschlag der Sachverständigenkommission (SVK). Die Mitglieder der SVK sind üblicherweise selbst als öbuv SV in verschiedenen Fachbereichen tätig. Eine Liste der SVK-Mitglieder erhalten Sie hier. Die SVK berät federführend über alle Anträge. Sie besteht aus sieben Mitgliedern und zusätzlich fünf Ersatzmitgliedern, die in alle laufenden Antragstellungen eingebunden sind. Die SVK tagt vier Mal jährlich, meist jeweils Mitte Februar, Mai, August und November. Die Anträge müssen frühzeitig, also mindestens sechs Wochen vor den jeweiligen Sitzungen, eingereicht werden.
Das Antragsverfahren ist zweistufig aufgebaut. In Anlehnung an den Leitsatz für ein qualifiziertes Gutachten – für den Laien verständlich und nachvollziehbar, für den Fachmann nachprüfbar – erfolgt in einem ersten Schritt die Prüfung der formellen Vorgaben aus der Sachverständigenordnung und den fachlichen Bestellungsvoraussetzungen sowie die Beurteilung der persönlichen Eignung. Zugleich wird die Fähigkeit der Gutachtenerstellung beurteilt. Hierbei steht noch nicht die fachliche Würdigung im Fokus, sondern Plausibilität, Nachvollziehbarkeit sowie Eindeutigkeit der Beurteilungen und der Ergebnisse. 
Bestehen aus der Vorprüfung keine Bedenken, erfolgt im zweiten Schritt die fachliche Würdigung und der Nachweis der besonderen Sachkunde, der durch die Antragstellerin/den Antragsteller zu erbringen ist. Hierzu greift die Kammer auf sogenannte Fachgremien zurück. Das Fachgremium hat die Aufgabe, die besondere Sachkunde der Antragsteller festzustellen. Es bildet seine Meinung auf Grundlage der eingereichten Gutachten, schriftlicher Aufgaben, die unter Aufsicht zu fertigen sind und eines mündlichen Fachgespräch. Das Votum des Fachgremiums fließt sodann – ähnlich einem Gutachten in einem Gerichtsverfahren im Rahmen der Urteilsfindung – in die weiterführenden Beratungen der SVK ein.
In einigen Sachgebieten betreut die IK-Bau NRW geschäftsführend entsprechende Fachgremien und führt hier die Sachkundenachweise sowohl der kammereigenen Bewerber, wie auch in Amtshilfe für Bewerber anderer Bestellungskörperschaften, durch. Umgekehrt entsendet die IK-Bau NRW ihre Bewerber in Fachgremien anderer Bestellungskörperschaften, wenn das Sachgebiet in den eigenen Reihen nicht durch ein entsprechendes Gremium abgedeckt ist. Dieses Vorgehen ist Garant für ein einheitliches Qualitätsniveau der Sachkundenachweise und trägt damit insgesamt zu einer Harmonisierung der Bestellungsverfahren in Deutschland bei. Eine Liste aller Fachgremien, die von den verschiedenen Bestellungskörperschaften betreut werden, finden sie hier.
Wurde auch der Nachweis der besonderen Sachkunde erbracht, gelten die zwei wesentlichen Voraussetzungen gemäß § 36 Gewerbeordnung – persönliche und fachliche Eignung – als erbracht. Als Entscheidungsträger berät sodann abschließend der Vorstand über die Bestellungsanträge.
Für Rückfragen zum Bestellungsverfahren und dem Sachverständigenwesen allgemein steht Ihnen in der Geschäftsstelle Dipl.-Ing. (FH) Oliver Abratis telefonisch unter 0211 / 130 67-129 oder per E-Mail abratis@ikbaunrw.de gern zur Verfügung.