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Wer ist bauvorlageberechtigt?
Bauvorlageberechtigt ist gemäß § 70 Abs.3 Nr.2 BauO NRW, wer als Angehöriger der Fachrichtung Bauingenieurwesen mindestens zwei Jahre in der Planung und Überwachung der Ausführung von Gebäuden praktisch tätig war und dies durch eine Bescheinigung der Ingenieurkammer-Bau NRW bestätigen lässt.
Die Erteilung der Bescheinigung über die Bauvorlageberechtigung für die Ingenieure der Fachrichrung Bauingenieurwesen erfolgt seit dem 01.06.2000 ausschließlich durch die Ingenieurkammer-Bau NRW.
Es handelt sich hierbei um eine Aufgabe, die per Gesetz auf die Kammer übertragen wurde.
