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23.02.2012
Energetische Sanierung von Großobjekten
VBI-Fachkongress in Berlin...

28.02.2012
Bahnprojekt Stuttgart - Ulm
Ingenieurfachtagung in Berlin...

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Ingenieurkammer-Bau
Nordrhein-Westfalen


Carlsplatz 21
40213 Düsseldorf
Tel 0211/13067-0
Fax 0211/13067-150
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Wer ist bauvorlageberechtigt?

Gemäß § 70 Abs.3 Nr.2 BauO NRW gilt:
Bauvorlageberechtigt ist, wer als Angehörige oder Angehöriger der Fachrichtung Bauingenieurwesen Mitglied einer Ingenieurkammer ist und mindestens zwei Jahre in der Planung und Überwachung der Ausführung von Gebäuden praktisch tätig war.

§ 70 Abs.3 (letzter Satz) BauO NRW:
Die Bauvorlageberechtigung nach Abs.3 Satz 1 Nr.2 wird durch eine Bescheinigung der Ingenieurkammer-Bau NRW nachgewiesen.

Seit dem 01.06.2000 stellt allein die Ingenieurkammer-Bau NRW entsprechende Bescheinigungen für NRW aus.