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Welchen Nutzen bringt Ihnen
die Qualifikation zum öbuv SV?
Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist nicht gesetzlich geschützt; jedermann darf sich – entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten vorausgesetzt – als "Sachverständiger für …" bezeichnen. Einzig die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige/r ist durch § 36 Gewerbeordnung gesetzlich geregelt.
Durch die Qualifikation als öbuv SV dokumentieren Sie Objektivität, Neutralität, überdurchschnittliche Fachkompetenz und Verantwortung auf hohem Niveau. Sie tragen durch die Sachverhaltsaufklärung zur Beilegung von Streitigkeiten bei. Ihre Tätigkeit ist dabei nicht zu verwechseln mit der eines staatlich anerkannten Sachverständigen, der ausschließlich im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren bautechnische Nachweise aufstellt oder prüft.
Durch die Qualifikation als öbuv SV erreichen Sie eine deutlich verbesserte Positionierung am Markt der Sachverständigen. Durch die Eintragung in die relevanten Verzeichnisse, wie zum Beispiel in die Fachliste auf der Internetseite der IK-Bau NRW unter www.ikbaunrw.de und auch in das bundesweite Internetsachverständigenverzeichnis unter www.ihk.svv.de, wird sichergestellt, dass Sie als besonders qualifizierter Sachverständiger auffindbar sind.
