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23.02.2012
Energetische Sanierung von Großobjekten
VBI-Fachkongress in Berlin...

28.02.2012
Bahnprojekt Stuttgart - Ulm
Ingenieurfachtagung in Berlin...

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Ingenieurkammer-Bau
Nordrhein-Westfalen


Carlsplatz 21
40213 Düsseldorf
Tel 0211/13067-0
Fax 0211/13067-150
info@ikbaunrw.de

Impressum | Anfahrt

Wann wird ein öbuv SV tätig?

Der öbuv SV wird in der Regel dann eingeschaltet, wenn eine unabhängige fachliche Information benötigt wird. Ist zum Beispiel der Keller durchfeuchtet, Schimmel in der Wohnung, bestehen Bedenken zur ordnungsgemäßen Ausführung von Baumaßnahmen oder soll eine Immobilie bewertet werden, dann steht der öbuv SV mit besonderer Kompetenz zur Verfügung.  
Die Hauptaufgabe der öbuv SV ist die Erstellung von Gutachten. Sie werden tätig für Gerichte, andere Behörden, alle Zweige der Wirtschaft und natürlich für jede Privatperson. Je nach Auftragsart erstellen öbuv SV
- Gerichtsgutachten und Gutachten in selbstständigen Beweisverfahren,
- Privatgutachten oder
- Schiedsgutachten.
Immer bedeutsamer wird die Tätigkeit von öbuv Sachverständigen im Bereich der außergerichtlichen Streitbeilegung, zum Beispiel in Form der Mediation oder als Schiedsgutachter.
Die Sachgebiete, für die Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt werden, sind vielfältig. Die Kammermitglieder, also im Bauwesen tätige Ingenieure und Ingenieurinnen, werden vorwiegend in den folgenden Bereichen tätig:
- Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
- Brand-, Explosions-, Sturm- und Leitungswasserschäden an Gebäuden (Versicherungsschäden)
- Elektrische Anlagen der Energietechnik
- Schäden an Gebäuden
- Technische Gebäudeausrüstung (Heizungs-, Raumluft- und Sanitärtechnik)
- Vorbeugender Brandschutz.