Vor-Ort-Beratung der Bafa

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) fördert einen besonderen Service: die Vor-Ort-Energieberatung. Im September 2006 ist nach längeren Abstimmungsprozessen eine neue BAFA-Richtlinie in Kraft getreten. Sie ist bis zum 31. Dezember 2009 gültig. Damit wird die Förderung einer erheblich größeren Zahl dieser interessenunabhängigen Beratungen möglich.

Hierin enthalten sind unter anderem die geänderten Fördersätze (300 Euro für Ein-und Zweifamilienhäuser sowie 360 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten und 150 Euro für Thermografie), der Bestimmungszweck (das bedeutet explizit: keine Energieausweise!!) und der Kreis der zugelassenen Berater.

Bezuschusst werden Beratungen von Haus- und Wohnungseigentümern sowie kleinen und mittleren Unternehmen für Wohngebäude und Wohnungen, für die die Baugenehmigung vor 1984 (in den neuen Bundesländern: vor 1989) erteilt wurde.

Die aktuelle Förderrichtlinie findet sich hier.


Weitere Informationen finden Sie direkt auf den Seiten des BAFA unter www.bafa.de