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Versorgungswerk
Als Mitglied der Ingenieurkammer-Bau NRW sind Sie automatisch Mitglied im Versorgungswerk der Architektenkammer NW, einem von über 80 öffentlich-rechtlichen berufsständischen Versorgungswerken.
Das Versorgungswerk ist eine Einrichtung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und ist die berufsständische Versorgungseinrichtung der Mitglieder der Architektenkammern Nordrhein-Westfalen, Hessen, Saarland, Bremen sowie der Ingenieurkammer-Bau NRW.
Die Satzung des Versorgungswerkes beruht auf § 9 Abs. 2 des Architektengesetzes NW (jetzt Baukammerngesetz NRW).
Für Mitglieder der Ingenieurkammer-Bau NRW gilt:
Ausgeschlossen ist die Mitgliedschaft im Versorgungswerk nur dann, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kammerbeitritts bereits das 45. Lebensjahr vollendet haben oder berufsunfähig sind.
Pflichtmitglieder der Ingenieurkammer (Beratende Ingenieure, öffentlich bestellte Vermessungsingenieure) können sich von der Mitgliedschaft im Versorgungswerk grundsätzlich nicht befreien lassen.
Freiwillige Mitglieder der Ingenieurkammer (Beamte, Angestellte, Selbständige, sonstige Beratende Ingenieure) können sich auf Antrag von der Mitgliedschaft im Versorgungswerk befreien lassen.
Eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht (BfA) zugunsten des Versorgungswerks ist für angestellt tätige Mitglieder der Ingenieurkammer nicht möglich. Es kann jedoch eine zusätzliche Altersversorgung im Versorgungswerk aufgebaut werden.
Das Versorgungswerk bietet den Mitgliedern und ihren Hinterbliebenen folgende Leistungen an:
- Altersrente
- Hinterbliebenenrente
- Berufsunfähigkeitsrente
- Halbwaisen- und Vollwaisenrenten
- Kapitalabfindung
Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Versorgungswerk:
Versorgungswerk der Architektenkammer NW
Inselstraße 27
40479 Düsseldorf
Tel.: 0211 / 492 38 - 0
Fax: 0211 / 492 38 - 30
E-Mail: info@vw-aknrw.de
http://www.architektenversorgung-nrw.de
