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Tragwerksplaner
Mit der Einrichtung der Fachliste "Fachliste bundesweit tätiger Tragwerksplaner und Tragwerksplanerinnen" reagiert die IK-Bau NRW auf Regelungen verschiedener Bundesländer, die entsprechende Listen bauordnungsrechtlich eingeführt haben. Ziel ist es, den Aufwand für Antragsteller und zuständige Kammer zu reduzieren, die Verfahren zu beschleunigen und wenn möglich, Kosten auf ein vertretbares Maß zu reduzieren. In der Fachliste kann ein interessiertes Mitglied der IK-Bau NRW auf freiwilliger Basis geführt werden. Dazu schließt es mit der Kammer einen Vertrag und übergibt gleichzeitig fachliche Unterlagen, die einer inhaltlichen Überprüfung unterzogen werden.
Unabhängig von dem hier beschriebenen Vorgehen setzt sich die IK-Bau NRW berufspolitisch für eine weitergehende Vereinfachung ein. Ziel ist es, dass künftig die Fachlistenführung in einem Bundesland genügen soll, um auch in allen anderen Bundesländern ohne weitere Eintragung tätig werden zu können.
Die in die von der IK-Bau NRW in die Fachliste "bundesweit tätiger Tragwerksplaner und Tragwerksplanerinnen" aufgenommenen Kammermitglieder profitieren derzeit von einer Eintragung, wenn sie beabsichtigen, sich in die Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit bei der IK Hessen eintragen zu lassen. Andere Kooperationen werden angestrebt.
Vertrag: "Fachliste bundesweit tätiger Tragwerksplanerinnen und Tragwerksplaner" - bitte klicken
