Schall- und Wärmeschutznachweise

2. Staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz

2.1 Hessen

Mit dem ausgefüllten Antrag zur Eintragung in die beiden Listen der Nachweisberechtigten für Schall- und Wärmeschutz ist eine Kopie der Urkunde der IK-Bau NRW über die Anerkennung als staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz an die Ingenieurkammer Hessen zu senden. Eine einmalige Gebühr in Höhe von 50 Euro ist zu entrichten. Eine Jahresgebühr in Höhe von 36 Euro wird erhoben.