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RAW 2004 - Beratung
Beratung der Auslober von Wettbewerben durch die IK-Bau NRW
Die Ingenieurkammer-Bau NRW sieht es als eine ihrer wesentlichen Aufgaben an, die Ausloberinnen und Auslober von Wettbewerben bei der Vorbereitung und Durchführung der Verfahren zu beraten.
Die Beratungsfunktion der Ingenieurkammer-Bau NRW hat ihre Grundlage sowohl im Baukammerngesetz als auch in den "Regeln für die Auslobung von Wettbewerben" (RAW 2004). Nach § 39 Abs. 1 Ziff. 7 BauKaG NRW hat die Ingenieurkammer-Bau NRW u. a. die Aufgabe, Wettbewerbe zu fördern, bei der Regelung des Wettbewerbswesens mitzuwirken und die Übereinstimmung der jeweiligen Bedingungen mit den bundes- und landesrechtlichen Vorschriften zu überwachen.
Der Ausschuss "Wettbewerbswesen" der Ingenieurkammer-Bau NRW wirkt beratend bei der Vorbereitung und Durchführung von Wettbewerben mit. Nach Ziff. 11 (2) RAW 2004 ist der Ausschuss bei der Behandlung von Verfahrensrügen zu beteiligen. Ihm sind Abschriften der Ausschreibungsunterlagen, der Beantwortung von Rückfragen und der Protokolle über die Kolloquien und die Preisgerichtssitzung zur Verfügung zu stellen.
Die Beratung der Auslober durch die Ingenieurkammer-Bau NRW erstreckt sich insbesondere auf die die geforderten Leistungen, Fragen der Teilnahmevoraussetzungen, die Wettbewerbssumme, die Zusammensetzung des Preisgerichts und Termine. Die Geschäftsstelle der Ingenieurkammer-Bau NRW und die Mitglieder des Ausschusses „Wettbewerbswesen“ stehen für die Beratung kostenlos zur Verfügung.
Es wird empfohlen, Unterlagen der Ingenieurkammer-Bau NRW zuzuleiten, um zu prüfen, ob die Auslobung den RAW 2004 entspricht.
Die Wettbewerbe erhalten nach Feststellung der Übereinstimmung mit den RAW 2004 eine Registrier-Nummer, die im Auslobungstext angegeben werden soll.
