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Mitgliedschaft
Allgemeine Informationen zur Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer-Bau NRW
Die Ingenieurkammer-Bau NRW vertritt die berufspolitischen Interessen der Ingenieurinnen und Ingenieure im Bauwesen. Wer bei uns Mitglied wird, dem eröffnen sich viele neue Möglichkeiten. Fragen Sie bei uns an, wir sagen Ihnen, wie das funktioniert. Durch Ihre Mitgliedschaft bereichern Sie die Kammer, Sie selbst genießen viele Vorteile und sind Teil einer starken Lobby des Bauwesens in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus. Ob Sie Beratender Ingenieur sind oder Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, ob Sie angestellt, beamtet oder selbständig sind, bei uns sind Sie willkommen.
Voraussetzung ist die Tätigkeit als Ingenieurin oder Ingenieur im Bauwesen und dass die Hauptwohnung, die Niederlassung oder der Beschäftigungsort in NRW liegen. Der Beratende Ingenieur muss zusätzlich drei Jahre Berufserfahrung aufweisen. Besondere Regelungen gelten für den Sonstigen Beratenden Ingenieur. Seit Gründung der Kammer ist die Anzahl der Mitglieder stetig gestiegen. Mit rund 10.000 Mitgliedern ist sie die mitgliederstärkste Länder-Kammer.
Auf unseren Webseiten finden Sie die verschiedenen Mitgliedsanträge zum Download und weitere Informationen über Beitragshöhe, Fortbildungsseminare, rechtliche Erstberatung, Vorsorgedienstleistungen und weitere Leistungen der Kammer.
Sie erreichen uns unter:
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Fax: 0211 / 130 67 -150 oder
E-Mail: info@ikbaunrw.de
