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28.02.2012
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Informationen für Fortbildungsträger
Fort- und Weiterbildung umfasst ein breites Aufgabengebiet: Veranstaltungen externer Fortbildungsträger ergänzen das Angebot der Ingenieurakademie West und sind willkommener und wichtiger Bestandteil des Seminarkalenders der IK-Bau. Mitglieder der Ingenieurkammer-Bau NRW können ihre Fortbildungspflicht durch den Besuch von qualifizierten Veranstaltungen nachweisen. Dies setzt voraus, dass Veranstaltungen gemäß dem gesetzlichen Auftrag von der Ingenieurkammer-Bau NRW anzuerkennen sind.
Hier erhalten Sie als externer Fortbildungsträger allgemeine Hinweise über die Anerkennung von Veranstaltungen. Des Weiteren wurde ein Kriterienkatalog erstellt, der einige Grundsätze konkretisiert sowie ein Formular, das zur Beantragung der Anerkennung von Veranstaltungen entsprechend auszufüllen ist.
Fort- und Weiterbildungsordnung (gültig ab 01.01.2008)
Hinweise zur Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen
Kriterienkatalog zur Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen
