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Ingenieurkammer-Bau
Nordrhein-Westfalen


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Energieausweis

Er soll Mietern und Käufern von Wohnungen und Häusern Informationen über Zustand und Energieverbrauch eines Gebäudes liefern: der Energie-Gebäudepass. Nach monatelangem Ringen konnten sich die zuständigen Minsterien jetzt auf einen gemeinsamen Nenner einigen. Der "Pass fürs Haus" ist seit dem 1. Januar 2008 Pflicht, ein Jahr später als zunächst geplant.

Änderungen zur EnEV 2007 traten am 26. Juli 2007 in Kraft.


Für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 gebaut wurden, soll dann der strengere bedarfsorientierte Pass verbindlich sein. Bei größeren Häusern mit mehr als vier Wohnungen kann der Eigentümer zwischen verbrauchs- und bedarfsorientiertem Ausweis frei wählen. Bis die Neuregelung 2008 in Kraft tritt, haben alle Hausbesitzer Wahlfreiheit zwischen den beiden Modellen. Die Laufzeit des Energiepasses, der eine EU-Richtlinie umsetzt, beträgt jeweils zehn Jahre.
Der am Bedarf orientierte Pass liefert Mietern und Käufern von Wohnungen und Häusern detaillierte Informationen über den Gebäudezustand, Öl- oder Gasverbrauch, Wärmedämmung sowie Anregungen für Sanierungen. Der Verbrauchsausweis zeigt lediglich den reinen Energieverbrauch der aktuellen Bewohner eines Hauses oder einer Wohnung.

Weitere Informationen zum Thema Gebäudesanierung finden Sie unter www.mein-haus-spart.de im Internet.