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Ingenieurkammer-Bau warnt vor Vertragsabschluss mit Kaution
Nach Informationen von Mitgliedern verwendet die Firma European House Ltd. (Firmenadresse: Suite C4 1st Floor, New City Chambers, 36 Wood Street, Wakefield, West Yorkshire WF1 2 HB; Repräsentanz Berlin Brandenburg, Ernst-Thälmann-Straße 66, 15344 Strausberg) bundesweit Vertragsformulare mit folgendem § 11: "Für das Zustandekommen dieses Vertrages wird mit Abschluss eine Kaution in Höhe von 3.000,- Euro Netto gegen Rechnung innerhalb einer Woche fällig." Der Ingenieur/die Ingenieurin hat also für den Vertragsschluss eine Zahlung zu leisten.
Gegenstand der Verträge sollen die Seniorenwohnanlage Klebendorfer Straße in 04425 Taucha und die Seniorenwohnanlage Gezinge 10 in 01723 Wilsdruff sein. Nach Auskunft der zuständigen Bauämter gegenüber der Ingenieurkammer-Bau NRW am 15.11.2006 liegen jedoch bislang keine Bauanträge oder sonstige Unterlagen der European House Ltd. vor. Es konnte deshalb noch nicht abschließend geklärt werden, ob die Bauvorhaben, für die die Kaution zu leisten ist, realisiert werden.
Aus den vorgenannten Gründen kann vor weiterer Sachaufklärung nicht empfohlen werden, einen Vertrag mit einer Kautionsklausel wie dem vorgenannten § 11 zu unterzeichnen. Sollte ein Vertrag bereits unterzeichnet worden sein, empfiehlt die Ingenieurkammer-Bau NRW, den Vertrag vorsorglich sofort anzufechten wegen Irrtums/arglistiger Täuschung und die Zahlung unter Hinweis auf die Anfechtung, darüber hinaus wegen Widersprüchlichkeit, Sittenwidrigkeit und Verstoß gegen §§ 305 c, 307 BGB zu verweigern. Die Rechtslage ist im Einzelfall zu prüfen. In beiden Fällen wird die Einholung eines anwaltlichen Rates empfohlen.
