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Einsatz neu geregelt: Sachkundige für Dichtheitsprüfung
Abwasserleitungen müssen dicht sein, damit nichts austreten kann und die Umwelt geschont wird. Wer für welche Leitungen zuständig ist, dafür gibt es seit langem feste Regeln. Das "Stück" vom Haus zur öffentlichen Leitung ist beispielsweise Angelegenheit des Gebäudeeigentümers. Wie der seinen Pflichten nachkommen muss, das regelt nun eine neue Verwaltungsvorschrift zur Dichtheitsprüfung (§ 61a LWG).
Bis spätestens zum 31.12.2015 müssen bestehende Abwasserleitungen von einem Sachkundigen geprüft werden. Kürzere Fristen müssen durch Gemeindesatzungen für bestimmte Wasserschutzgebiete oder in konkret beschriebenen Sonderfällen festgelegt werden. Im Bundesland Nordrhein-Westfalen dürften davon rund vier Millionen Hausanschlüsse betroffen sein. Ein Runderlass des NRW-Umweltministeriums beschreibt, welche theoretischen und praktischen Anforderungen die Sachkundigen erfüllen müssen. Der Erlass ist unter Mitwirkung der Ingenieurkammer-Bau NRW entstanden.
Weitere Informationen finden Sie unter "Infos für ... Mitglieder" und unter "Infos für ... Bauherren" sowie unter "Recht & Service/Downloads/Anträge"
