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Änderungen an der EnEV 2007
Das Bundeskabinett hat die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen - sie tritt damit am 1. Oktober 2007 in Kraft.
Nach Mitteilung der Deutschen Energie-Agentur haben sich noch folgende Änderungen ergeben:
Die Fristen zur Einführung von Energieausweisen werden um sechs Monate verschoben. Danach sind die ersten Energieausweise erst ab 1. Juli 2008 verpflichtend auszustellen.
Die von der Bundesregierung geplanten Regelungen zur eingeschränkten Wahlfreiheit von bedarfs- oder verbrauchsbasierten Energieausweisen bleiben bestehen. Allerdings ist es sogar bis zum 1. Oktober 2008 zulässig, für alle Gebäude frei zwischen diesen beiden Ausweisvarianten zu wählen.
Die Regelungen zur Ausstellungsberechtigung wurden ausgeweitet. Für die Ausstellung von Energieausweisen sollen auch nach Landesrecht berechtigte Personen zugelassen werden. Das bedeutet für NRW, dass die staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz zugelassen sind.
Die Änderungen auf einen Blick hier

