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Ingenieurkammer-Bau
Nordrhein-Westfalen


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Zusammensetzung der Ausschüsse in der Kammer


Die Mitglieder der Ausschüsse und Ad-hoc-Arbeitskreise wurden am 20. März von der IV. Vertreterversammlung der Ingenieurkammer-Bau NRW neu gewählt. Alle Mitglieder der Kammer konnten gewählt werden. Über die Zusammensetzung der Ausschüsse können Sie sich online hier unter www.ikbaunrw.de/Wir über uns/Ausschüsse

informieren.

 

Für die Arbeit der Ausschüsse und Arbeitskreise besteht folgende Grundstruktur:

 

Pflichtausschüsse nach § 11 der Hauptsatzung

1. Ausbildung, Fort- und Weiterbildung

2. Berufsrecht, Berufsausübung

3. Finanzwesen

4. Kammerrecht

5. Öffentlichkeitsarbeit

6. Planen und Bauen

7. Recht

8. Sachverständigenwesen

9. Schieds- und Schlichtungswesen

10. Versorgungswerk

11. Wettbewerbswesen.

 

Die Ausschüsse arbeiten dem Vorstand zu. Hierzu erörtern sie die ihnen zur Bearbeitung übertragenen Themen und legen dem Vorstand die Ergebnisse vor.

 

Pflichtausschüsse nach BauKaG NRW

1. Eintragungsausschuss (§ 49)

Die Beisitzer und Beisitzerinnen müssen in eine der Listen der Beratenden Ingenieure und Ingenieurinnen eingetragen sein.

Der Eintragungsausschuss entscheidet in der Besetzung mit dem oder der Vorsitzenden und vier Beisitzern und Beisitzerinnen.

Der Vorsitzende oder die Vorsitzende und seine oder ihre Vertreter und Vertreterinnen müssen die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz haben.

 

2. Gemeinsamer Ausschuss (§§ 98, 99)

Für die Zusammenarbeit der Architektenkammer und der Ingenieurkammer-Bau gemäß § 98 wird ein Gemeinsamer Ausschuss gebildet. Dieser besteht aus den Präsidenten oder Präsidentinnen und vier weiteren Vertretern jeder Kammer, die vom jeweiligen Kammervorstand bestimmt werden.

 

 

Ad-hoc-Arbeitskreise nach § 12 der Hauptsatzung

 

Ad-hoc-Arbeitskreise werden vom Vorstand zur Bearbeitung einzelner Themen zeitlich befristet eingerichtet.

 

 

Die Mitglieder der Gremien erhalten eine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften der Kammerordnung.