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VV Bau – Verwaltungsvorschrift des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA)


Verschiedene Begrifflichkeiten, die bislang nur aus dem Bauordnungsrecht bekannt waren, finden zunehmend auch Einzug in Bauvorschriften anderer Bereiche. So hat das Eisenbahn-Bundesamt eine Verwaltungsvorschrift (VVBau) erlassen, in der besondere Berechtigungen geregelt werden, für die die Qualifikation als Ingenieurin oder Ingenieur erforderlich ist. Eine gegenüber dem Kammer-Spiegel 7/8 2010 geänderte Kurzinformation finden Sie hier.

Die Verwaltungsvorschrift ist zu finden unter www.eba.bund.de in den Menüpunkten Infothek / Infrastruktur / Allgemeine Vorschriften.