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Detail News
Tragwerksplaner kooperieren mit Sachsen-Anhalt
Mit erheblich reduziertem Aufwand können Tragwerksplaner/innen, die in die kammereigene Fachliste in NRW eingetragen sind, sich nun auch in die Liste der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt eintragen lassen. Die entsprechende Vereinbarung unterzeichneten die Präsidenten der beiden Kammern, Dipl.-Ing. Peter Dübbert für NRW und Dipl.-Ing. Jörg Herrmann (v.l.) für Sachsen-Anhalt.
Der Nachweis entsprechender Fachkenntnisse ist bundesweit nach den aktuellen Rechtslagen der Länder auf die Ingenieur- und Architektenkammern übertragen worden. Dies hat zur Folge, dass bei einer länderübergreifenden Berufstätigkeit in diesen Fachgebieten eine Eintragung bei der jeweiligen Kammer erforderlich wird. Vor diesem Hintergrund engagiert sich die IK-Bau NRW in Zusammenarbeit mit anderen Ingenieurkammern dafür, dass bereits geprüfte Fachqualifikationen auch von anderen Ingenieurkammern anerkannt werden und möglichst wenig zusätzliche Nachweise vorgelegt werden müssen.
Im rechtlich zulässigen Rahmen öffnen die Kammern damit einen Weg, der an die bereits in Nordrhein-Westfalen geprüfte Qualifikation anknüpft, wodurch eine Listeneintragung für Mitglieder der IK-Bau NRW zeitlich beschleunigt und kostengünstiger bei den jeweiligen Ingenieurkammern durchgeführt werden kann.
Nähere Informationen über die vorzulegenden Unterlagen sowie die Kosten des Antragsverfahrens sind unter dem Menüpunkt "Recht und Service/Vereinbarungen mit Ingenieurkammern" zu ersehen.

