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HOAI
IK-Bau informiert rund um das Thema Honorarordnung
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Interessen der Ingenieure im Koalitionsvertrag berücksichtigt
Die Verhandlungen sind abgeschlossen, der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP wurde nach Genehmigung durch die Parteitage unterzeichnet. Das Engagement der Bundesingenieurkammer (BIngK) für die Interessen der über 40.000 Mitglieder in den Länderkammern hat Wirkung gezeigt, der Vertrag enthält u.a. von der BIngK in die Verhandlungen eingebrachte Forderungen zu den Themen HOAI und Vergaberecht.
Zum Thema HOAI heißt es: "Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) soll auf der Grundlage des Bundesratsbeschlusses schnellstmöglich weiter modernisiert werden."
Die BIngK hatte zusammen mit den anderen Kammern und Verbänden der Bauwirtschaft die Reform des Vergaberechts im bestehenden System gefordert. Der Koalitionsvertrag enthält in Zeile 425 die Absichtserklärung, eine weitere Vereinfachung des bestehenden Vergaberechts durchzuführen sowie darüber hinaus einen wirksamen Rechtsschutz bei Unterschwellenaufträgen einzuführen.
