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Neues Gesetz vereinfacht Abstandflächenrecht
„Mehr bürgerfreundliche Verwaltung dank neuer gesetzlicher Regelungen“ war das Motto, die Diskussion um das Abstandflächenrecht soll künftig der Vergangenheit angehören. Zum neuen Gesetzestext gelangen Sie hier.
Einstimmig wurde am 6. Dezember in der zweiten Lesung das Zweite Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beschlossen. Mit der Verkündigung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW vom 27. Dezember 2006 ist das Gesetz einen Tag später, am 28. Dezember 2006, in Kraft getreten.
Kernpunkte des geänderten Gesetzes waren die Änderung des §6 Abstandflächen und Aufhebung §7 Übernahme von Abstandflächen auf andere Grundstücke. Ein Beispiel: Die neue Regelung im Absatz 6 besagt, dass das Abstandflächenmaß „0,4 H“ wie bisher je Grundstücksgrenze nur einmal angewendet werden darf. Es entfällt aber die Beschränkung, dass sie nur gegenüber höchstens zwei Grundstücksgrenzen in Ansatz gebracht werden darf. Das bedeutet auch das Auslaufen des Begriffs „Schmalseitenprivileg“.
Weitere Informationen - Entwurf und Stellungnahmen zum Gesetz sowie Komplettfassung der neuen Landesbauordnung - finden Sie unter "Infos für... Mitglieder/Stellungnahmen".
