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Aktuelle Ministeriumshinweise zum Thema Abstandflächen


Das Ministerium für Bauen und Verkehr hat mit Datum vom 15.10.2008 überarbeitete Hinweise zu den beiden Vorschriften der Landesbauordnung veröffentlicht. Aufgrund verschiedener Entscheidungen des OVG NRW mussten die Hinweise zu § 6 Abs. 1 grundlegend überarbeitet werden. Das Ziel: Die Hinweise sollen den am Bau Beteiligten und den Bauaufsichtsbehörden die Anwendung der neuen Vorschriften erleichtern.

 

Das Ministerium weist darauf hin, dass nunmehr Dachaufbauten oder vor die Vorder- oder Rückfront vorspringende Bauteile - wie Balkone, Dachterrassen oder vorgebaute Treppenhäuser - seitliche Abstandflächen einhalten müssen, wie es bis zur Änderung des § 6 BauO NRW im Jahr 2006 der Fall gewesen ist. Weitere Ergänzungen der Hinweise wurden noch zu den Absätzen 14 und 16 vorgenommen.

 

 

Die Hinweise stehen hier als PDF zum Download zur Verfügung.