Termine
07.02.2012
16. Fachkongress Zukunftsenergien
Veranstaltung im Congress Center Essen...
07.02.2012
e-world energy & water
Energiemesse in Essen...
Nordrhein-Westfalen
Carlsplatz 21
40213 Düsseldorf
Tel 0211/13067-0
Fax 0211/13067-150
info@ikbaunrw.de
Impressum | Anfahrt
Service
Ingenieursuche
Fachkompetenz in der Mitgliederdatenbank
Stellenbörse
Die Stellenbörse der IK-Bau NRW
Praktikumsbörse
Die Praktikumsbörse der IK-Bau NRW
Meine IK-Bau
Personalisierte Serviceleistungen
Kammer-Blog
Hier klicken zum Blog der IK-Bau NRW
Kein Ding ohne ING

Produkte zur Kampagne
Mitglieder werben
Fort- und Weiterbildung
mehr Info...
Seminarprogramm

VFIB

HOAI
IK-Bau informiert rund um das Thema Honorarordnung
baukunst-nrw
» Hier geht's zur Website
Detail News
Aktuelle Ministeriumshinweise zum Thema Abstandflächen
Das Ministerium für Bauen und Verkehr hat mit Datum vom 15.10.2008 überarbeitete Hinweise zu den beiden Vorschriften der Landesbauordnung veröffentlicht. Aufgrund verschiedener Entscheidungen des OVG NRW mussten die Hinweise zu § 6 Abs. 1 grundlegend überarbeitet werden. Das Ziel: Die Hinweise sollen den am Bau Beteiligten und den Bauaufsichtsbehörden die Anwendung der neuen Vorschriften erleichtern.
Das Ministerium weist darauf hin, dass nunmehr Dachaufbauten oder vor die Vorder- oder Rückfront vorspringende Bauteile - wie Balkone, Dachterrassen oder vorgebaute Treppenhäuser - seitliche Abstandflächen einhalten müssen, wie es bis zur Änderung des § 6 BauO NRW im Jahr 2006 der Fall gewesen ist. Weitere Ergänzungen der Hinweise wurden noch zu den Absätzen 14 und 16 vorgenommen.
Die Hinweise stehen hier als PDF zum Download zur Verfügung.
