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Listeneintragungen
Die Ingenieurkammer-Bau NRW informiert: Welche Kammerqualifikation gilt bundesweit?
Die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in nationales Recht hat Auswirkungen auf die Tätigkeit der Tragwerksplaner und der Bauvorlageberechtigten, die in einer entsprechenden Kammerliste eingetragen sind. Aus den nachfolgenden Übersichten ist zu entnehmen, wie die Akzeptanz in den sechzehn Bundesländern aussieht.
Die Ingenieurkammer-Bau NRW hat die Entwicklungen über Jahre hinweg mit dem Ziel unterstützt, dass die Eintragung in einer entsprechenden Liste bei einer gleichzeitigen Kammermitgliedschaft auch in den anderen Bundesländern gelten soll. Diesem Ziel ist man mittlerweile deutlich näher gekommen, auch wenn es im Detail immer noch dringenden Nachbesserungsbedarf gibt.
Die beiden Tabellen können die tatsächlichen Regelungen nur grob widerspiegeln. Zur besseren Nachvollziehbarkeit bietet es sich an, die entsprechenden Vorschriften der Bundesländer zu Rate zu ziehen (zur Verlinkung auf die Datenbanken der Bundesländer mit dem jeweiligen Landesrecht und den entsprechenden Rechtsvorschriften bitte hier anklicken).
Bauvorlage - Übersicht gegegenseitige Anerkennung
Tragwerksplanung - Übersicht gegenseitige Anerkennung
Weitergehende Information:
Wer auch an den Rechtsgrundlagen in den Bundesländern interessiert ist, findet in den nachfolgenden Tabellen weitergehende Informationen:
Bauvorlage - Übersicht gegenseitige Anerkennung
Tragwerksplanung - Übersicht gegenseitige Anerkennung
