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Bauvorlageberechtigung
1. Bauvorlageberechtigung
Mit dem ausgefüllten Antrag ist eine Kopie der Bescheinigung der IK-Bau NRW an die Ingenieurkammer Baden-Württemberg zu senden. Eine einmalige Gebühr in Höhe von 50 Euro ist zu entrichten.
1.2 Hessen
Mit dem ausgefüllten Antrag ist eine Kopie der Bescheinigung der IK-Bau NRW sowie
- die Fotokopie der Geburtsurkunde, ein Nachweis über den geführten und früher geführten Namen, eine Erklärung über frühere oder bestehende erworbene Bauvorlageberechtigungen,
- ein Nachweis über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung bei selbständiger und gewerblicher Tätigkeit und
- ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
an die Ingenieurkammer Hessen zu senden. Eine einmalige Gebühr in Höhe von 50 Euro ist zu entrichten. Eine Jahresgebühr in Höhe von 36 Euro wird erhoben.
1.3 Rheinland-Pfalz
Mit dem ausgefüllten Antrag ist eine Kopie der Bescheinigung der IK-Bau NRW an die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz zu senden. Eine einmalige Gebühr in Höhe von 50 Euro ist zu entrichten. Zusätzlich wird eine Jahresgebühr in Höhe von 30 Euro erhoben.
1.4 Sachsen-Anhalt
Mit dem ausgefüllten Antrag ist eine Kopie der Bescheinigung der IK-Bau NRW an die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt zu senden. Eine einmalige Gebühr in Höhe von 50 Euro ist zu entrichten. Zudem wird eine Jahresgebühr in Höhe von 50 Euro erhoben.
