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Ingenieurkammer-Bau
Nordrhein-Westfalen


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Bauvorlageberechtigung

Ein Bauherr will ein Häuschen bauen. Und wie geht das?

Gemäß der Bauordnung NRW (BauO NRW) muss ein schriftlicher Bauauftrag mit allen für die Bearbeitung und Beurteilung erforderlichen Unterlagen (darunter versteht man die sogenannten Bauvorlagen) eingereicht werden. Diese Bauvorlagen können nur von einem Bauvorlageberechtigten erbracht werden. Daraus ergibt sich die nächste Frage:

Wo finden Sie einen Bauvorlageberechtigten für ihr Bauvorhaben?

 

Wer ist bauvorlageberechtigt?

 

Wozu dient die Bescheinigung über die Bauvorlageberechtigung?

 

Zur weiteren Information:

Bauherren lassen sich einen Versicherungsnachweis vorlegen, wenn sie einen Bauvorlageberechtigten beauftragen. Der Nachweis darf maximal ein Jahr alt sein. Es gelten gesetzlich geregelte Mindestdeckungssummen von 1,5 Millionen Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden.

Kontakt:
Heike Alberty
Tel: 0211 / 130 67 -121
Fax: 0211 / 130 67 -150
E-Mail: ruethschilling@ikbaunrw.de