Termine
07.02.2012
16. Fachkongress Zukunftsenergien
Veranstaltung im Congress Center Essen...
07.02.2012
e-world energy & water
Energiemesse in Essen...
Nordrhein-Westfalen
Carlsplatz 21
40213 Düsseldorf
Tel 0211/13067-0
Fax 0211/13067-150
info@ikbaunrw.de
Impressum | Anfahrt
Service
Ingenieursuche
Fachkompetenz in der Mitgliederdatenbank
Stellenbörse
Die Stellenbörse der IK-Bau NRW
Praktikumsbörse
Die Praktikumsbörse der IK-Bau NRW
Meine IK-Bau
Personalisierte Serviceleistungen
Kammer-Blog
Hier klicken zum Blog der IK-Bau NRW
Kein Ding ohne ING

Produkte zur Kampagne
Mitglieder werben
Fort- und Weiterbildung
mehr Info...
Seminarprogramm

VFIB

HOAI
IK-Bau informiert rund um das Thema Honorarordnung
baukunst-nrw
» Hier geht's zur Website
Bauvorlageberechtigung
Ein Bauherr will ein Häuschen bauen. Und wie geht das?
Gemäß der Bauordnung NRW (BauO NRW) muss ein schriftlicher Bauauftrag mit allen für die Bearbeitung und Beurteilung erforderlichen Unterlagen (darunter versteht man die sogenannten Bauvorlagen) eingereicht werden. Diese Bauvorlagen können nur von einem Bauvorlageberechtigten erbracht werden. Daraus ergibt sich die nächste Frage:
Wo finden Sie einen Bauvorlageberechtigten für ihr Bauvorhaben?
- Um zur aktualisierten Gesamtliste der bauvorlageberechtigten Ingenieure in NRW zu gelangen, klicken sie bitte hier.
- Zudem besteht die Möglichkeit, die Suche nach Orten, PLZ-Bereichen o.ä. zu verfeinern. Klicken Sie bitte hier, um zur komfortablen Ingenieursuche zu gelangen.
Wer ist bauvorlageberechtigt?
Wozu dient die Bescheinigung über die Bauvorlageberechtigung?
Zur weiteren Information:
Bauherren lassen sich einen Versicherungsnachweis vorlegen, wenn sie einen Bauvorlageberechtigten beauftragen. Der Nachweis darf maximal ein Jahr alt sein. Es gelten gesetzlich geregelte Mindestdeckungssummen von 1,5 Millionen Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden.
Kontakt:
Heike Alberty
Tel: 0211 / 130 67 -121
Fax: 0211 / 130 67 -150
E-Mail: ruethschilling@ikbaunrw.de
