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Informationen für:
Mit dem ausgefüllten Antrag ist eine Kopie der Bescheinigung der IK-Bau NRW sowie
an die Ingenieurkammer Hessen zu senden. Eine einmalige Gebühr in Höhe von 50 Euro ist zu entrichten. Eine Jahresgebühr in Höhe von 36 Euro wird erhoben.
Mit dem ausgefüllten Antrag ist eine Kopie der Bescheinigung der IK-Bau NRW an die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt zu senden. Eine einmalige Gebühr in Höhe von 50 Euro ist zu entrichten. Zudem wird eine Jahresgebühr in Höhe von 45 Euro erhoben.