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07.02.2012
16. Fachkongress Zukunftsenergien
Veranstaltung im Congress Center Essen...

07.02.2012
e-world energy & water
Energiemesse in Essen...

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Ingenieurkammer-Bau
Nordrhein-Westfalen


Carlsplatz 21
40213 Düsseldorf
Tel 0211/13067-0
Fax 0211/13067-150
info@ikbaunrw.de

Impressum | Anfahrt

Archiv

Bericht des Präsidenten zur VVS der Ingenieurkammer-Bau NRW am 15.11.2010

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Jahrestagung des Verbandes Freier Berufe NRW bestätigt Dipl.-Ing. Hanspeter Klein als Vorsitzenden

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Dokumentation zum Brückenbaupreis 2010

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Infoveranstaltung zum Sachverständigenwesen in NRW

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Erfolgreiche Premiere: Erfahrungsaustausch Brückenprüfung

 

Bauphysik-Tagung 2010

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EU-Kommission: Neue Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge gelten seit dem 01.01.2010

 

Neues Veranstaltungsangebot: Deutsch-niederländische Ingenieur-Frühstücke

 

Ingenieurkammer-Bau NRW informiert: Änderungen zahlreicher Landesvorschriften zum Jahreswechsel

 

Folgeveranstaltung des Klima-Manifestes in Berlin

 

Bericht des Präsidenten zur VVS der Ingenieurkammer-Bau NRW am 06.11.2009

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Wichtige Übergangsregelung zur Durchführung des EEWärmeG in NRW

 

Anspruch auf Krankengeld seit Jahresbeginn 2009 neu geregelt

 

Bericht des Präsidenten zur VVS der Ingenieurkammer-Bau NRW am 20.03.2009

 

"baukunst-nrw": Bereits 500 Bauwerke online

Der internetbasierte Ingenieurbaukunst- und Architekturführer hat sich zu einer echten Erfolgsstory entwickelt.

Weitere Informationen hier

 

Vertreter der planenden Berufe stellen die Parteien zur Wahl auf den Prüfstein

 

Sachverständigen-Forum 2008 traf auf große Resonanz

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Ingenieurkammer-Bau NRW warnt vor Vertragsabschluss mit Kaution

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Informationen der KfW 2008

 

Neue Richtlinie für Planungswettbewerbe

 

EnEV 2007

 

BildungsScheck - Ingenieurakademie West bietet "Weiterbildung per Scheck"

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Hinweis zum Virenschutz

Aus aktuellem Anlass möchte die Ingenieurkammer-Bau alle Mitglieder an dieses wichtige Thema erinnern: Bitte stellen Sie auf Ihrem PC einen ausreichenden Virenschutz (durch Anti-Virusprogramme, Firewalls, Antispyware) sicher! Halten Sie Ihren Virenschutz unbedingt aktuell - er ist nur so gut wie die aktuellen Virendefinitionen!

Insbesondere bei Rundmails besteht die Gefahr, dass durch einen infizierten PC in der Verteilerliste massenhaft Spam-E-Mails erzeugt werden.

 

Allgemeine bauaufsichtliche Anforderungen an barrierefreies Bauen

 

Reform des VVG

Über aktuelle Änderungen im Versicherungsvertragsgesetz (§ 115 VVG), die sich mit dem Direktanspruch geschädigter Bauherrn beschäftigen, informiert die Ingenieurkammer-Bau NRW an dieser Stelle.

 

Festlegung der Rohbauwerte und des Stundensatzes

 

Änderung der Wohnraumförderungsbestimmungen

 

Standsicherheit: Anwendungsbeschränkung DIN 1052:2004-08

 

Jahrbuch Ingenieurbaukunst 2007/2008 erschienen

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Bürokratieabbaugesetz II

Abschaffung von Widerspruchsverfahren der IK-Bau NRW

 

Neues Angebot für Mitglieder: Kooperation mit der GHV

 

Wirtschaftliche KWK-Anlagen in Wohngebäuden

 

Land NRW will Wohnungsbau fördern

 

Pflichtangaben in "Geschäftsbriefen gleich welcher Art" seit 1. Januar 2007

Seit Jahresbeginn müssen geschäftliche E-Mails und Faxe die gleichen Angaben enthalten wie Geschäftsbriefe. Durch das "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)" wurde mit Wirkung zum 01.01.2007 diese Pflicht auf alle Formen von Geschäftsbriefen erweitert. Über den Umfang der Pflichtangaben in "Geschäftsbriefen gleich welcher Art" informiert der Anhang.

 

Unterstützung für baulichen Denkmalschutz

 

Fachanwalt gibt Tipps zum Umgang mit Medien

 

Bericht des Präsidenten zur VVS der Ingenieurkammer-Bau NRW am 26.10.2007

 

Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit baulicher Anlagen

Verantwortung ist gefragt: Die Untersuchungen zum Einsturz der Eislaufhalle in Bad Reichenhall haben die Bauministerkonferenz dazu bewogen, "Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer/Verfügungsberechtigten" zu erarbeiten. Diese Hinweise sind im Internet verfügbar.

Mitglieder der IK-Bau, die nicht saSV oder öbuvSV sind, sollten die Möglichkeit nutzen, im Rahmen ihrer "Profilseite" darauf aufmerksam zu machen, wenn die Überprüfung der Standsicherheit zu ihrem Spezialgebiet zählt.

 

Hommerich-Gutachten

"Die wirtschaftliche Lage der Ingenieure in der Bundesrepublik Deutschland - Ergebnis einer Repräsentativumfrage im Auftrag der Bundesingenieurkammer" wird im Abschlussbericht des sogenannten Hommerich-Gutachtens zusammengefasst.

 

Liste der technischen Baubestimmungen geändert

Technische Baubestimmungen auf neuestem Stand: Die Ingenieurkammer-Bau NRW informiert über eine wichtige Änderung. Zu der mit Runderlass des Ministeriums für Bauen und Verkehr vom 08.11.2006, Az. VI A 3 - 408, eingeführten Liste der Technischen Baubestimmungen (MBl. NRW. 2006 S. 582) wurde eine Berichtigung herausgegeben. Diese bezieht sich auf die Anlage 3.1/10, welche bei Anwendung der technischen Regel DIN 4102-22 zu beachten ist. Die Veröffentlichung erfolgte im Ministerialblatt NRW Nr. 9 am 23.03.2007.

Berichtigte Liste der Technischen Baubestimmungen zum Download hier

 

 

Bericht des Präsidenten zur VVS der Ingenieurkammer-Bau NRW am 27.10.06

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Ergebnisse der 39. BKV am 29.11.2006

Vereinheitlichung des Bauordnungsrechts und Harmonisierung der Berufsausübungsregelungen standen im Mittelpunkt der 39. Bundesingenieurkammer-Versammlung (BKV)

 

 

Bericht des Präsidenten zur Vertreterversammlung am 21.10.2005

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Impressumspflicht

Vorsicht, Abmahnung! Aus gegebenem Anlass erinnert die Ingenieurkammer-Bau NRW daran, unbedingt die Impressumspflicht einzuhalten. Derzeit werden in Nordrhein-Westfalen durch einen Rechtsanwalt Internetseiten auf Verstöße gegen das Teledienstgesetz überprüft.

Sofern unvollständige oder fehlende Angaben im Impressum vorhanden sind, wird eine kostenpflichtige und strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert.

Zur Vermeidung von Abmahnungen sollten Sie Ihre Internetseiten sofort auf Vollständigkeit nach dem Teledienstgesetz überprüfen und gegebenenfalls ändern. Wir möchten Ihnen an dieser Stelle dabei behilflich sein.

Die Ingenieurkammer-Bau NRW hat hierzu eine Arbeitshilfe erstellt.

>>zur Arbeitshilfe "Impressumpflicht">> (bitte klicken)>>

 

 

Tragwerksplanung in Niedersachsen für Ingenieure aus NRW einfacher

Dem von der Niedersächsischen Landesregierung eingebrachten Entwurf zum Haushaltsbegleitgesetz 2007 zur Änderung des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes wurde in der Plenumssitzung vom Freitag, 8. Dezember 2006, in folgendem Punkt stattgegeben:

  • Artikel 8/1 - Änderung des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes

In § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes vom 30. März 1971 (Nds. GVB1. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 11. Dezember 2002 (Nds. GVB1. S. 796), werden nach dem Wort "Ingenieurkammer" die Worte "oder Mitglied einer entsprechenden Kammer eines anderen Landes" eingefügt.

Die Änderung trat zum 1. Januar 2007 in Kraft.

Diese Änderung ist für Ingenieurinnen und Ingenieure, die seit dem 1. Januar 2007 in der Liste der Tragwerksplaner der Ingenieurkammer Niedersachsen (IngKN) geführt werden wollen, von Bedeutung. Die Eintragung setzt für Ingenieurinnen und Ingenieure aus anderen Bundesländern nun nicht mehr zwingend die Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer Niedersachsen voraus. Mit obigem Beschluss genügt nun auch der Nachweis der Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer eines anderen Landes, um in die Liste der Tragwerksplaner der IngKN aufgenommen zu werden.

 

 

Informationen zum aktiven Baulandmanagement

Ziel des Forums ist es, kommunale Problemlagen mit aktiven Baulandmanagement zu bearbeiten.

Schrumpfende Bevölkerungszahlen, Stadt-Umland-Wanderung und daraus resultierende ökonomische Nachteile - diese Probleme müssen zurzeit viele Kommunen in NRW bewältigen. Gerade junge Haushalte ziehen aus den Städten, weil sie dort keine bezahlbaren Baugrundstücke finden. Die Kommunen können darauf reagieren, indem sie ihre Baulandressourcen umsetzungsbezogen und nachfrageorientiert managen. Seit 2002 existiert das Forum Baulandmanagement, ein bundesweiter Zusammenschluss von Akteuren, die Baulandstrategien nutzen wollen.

Wann ist Baulandmanagement überhaupt sinnvoll? Welche Methoden und Strategien gibt es, welche sind für die einzelnen Kommunen optimal? Was ist zu beachten, wenn eine Baulandstrategie entwickelt und umgesetzt wird? Die Instrumente der Bodenordnung und der Bebauungsplanung, die hierbei eingesetzt werden können, müssen effizient miteinander verknüpft und aufeinander abgestimmt werden. Aus einer solchen planvollen Bündelung von Instrumenten entsteht eine "Baulandstrategie".

Die Website www.forum-bauland.nrw.de bietet umfassende
Informationen. So finden sich konkrete Beispiele für Baulandstrategien, die vor Ort bereits praktiziert werden; zahlreiche Dokumentationen und Publikationen lassen sich kostenlos als pdf-Datei herunterladen. Darüber hinaus können sich die Mitglieder des Forums online austauschen.

Weitere Informationen:
Koordinierungsstelle Forum Baulandmanagement NRW,
Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung und Bauwesen NRW,
Jennifer Freckmann,
Tel.: 0231/9051-254,
baulandmanagement@ils.nrw.de

 

"Der Traum vom Turm" - Katalog über die IK-Bau NRW beziehbar

Die Mitglieder der IK-Bau NRW können den Katalog zur faszinierenden Ausstellung "Der Traum vom Turm" über die Geschäftsstelle erwerben.

Der Katalog ist zum Preis von 22,80 Euro pro Stück incl. MwSt. zu beziehen, die Versandkostenpauschale beträgt fünf Euro.

Richten Sie Ihre Bestellung bitte an Frau Kaminski.
Tel.: 0211 / 130 67-0