Anerkannte Fortbildungen

4. Anerkannte Fortbildungen

Eingetragene Ingenieurkammermitglieder sind berechtigt, an Seminaren und Tagungen - den Bezuschussungsanteil der Länderkammern ausgenommen - zu den gleichen Bedingungen wie die Mitglieder der veranstaltenden Kammer teilzunehmen. Dazu wird der Rundstempel oder die Angabe der Mitgliedsnummer als Legitimation anerkannt.

Die Ingenieurkammer-Bau NRW ist im Hinblick auf die in NRW geltende Fort- und Weiterbildungsordnung (FuWO) noch einen Schritt weiter gegangen: Angebote von Fortbildungseinrichtungen anderer Ingenieurkammern in der Bundesrepublik Deutschland gelten im Sinne der FuWO als gleichwertig.