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Allgemeine Informationen
Die Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer-Bau NRW ist gesetzlich geregelt. Hierbei sind zwei Gruppen zu unterscheiden:
- Pflichtmitglieder und
- freiwillige Mitglieder
1. Pflichtmitglieder
Pflichtmitglieder sind alle im Bauwesen tätigen Beratenden Ingenieure sowie die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in Nordrhein-Westfalen.
Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur" bzw. "Beratende Ingenieurin" ist gesetzlich geschützt und wird von der IK-Bau NRW auf Antrag an Personen verliehen, die ihre berufliche Tätigkeit eigenverantwortlich und unabhängig ausüben. Desweiteren muss u.a. eine mindestens dreijährige Berufserfahrung vorhanden sein.
2. Freiwillige Mitglieder
Freiwilliges Mitglied können alle im Bauwesen tätigen angestellten, beamteten und selbstständigen Ingenieure in Nordrhein-Westfalen werden. Beratende Ingenieure, die nicht im Bauwesen tätig sind ("Sonstige Beratende Ingenieure") können ebenfalls als Freiwilliges Mitglied aufgenommen werden.
Mitglieder der IK-Bau NRW müssen entweder ihre Hauptwohnung, ihre Niederlassung oder ihren Beschäftigungsort in Nordrhein-Westfalen haben.
