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Akkreditierung und Re-Akkreditierung

Die Akkreditierung mit dem Ziel, die nationale und internationale Anerkennung der Studienabschlüsse zu gewährleisten, wurde in Zusammenhang mit Änderung des Hochschulrahmengesetzes 1998 eingeführt. Sie löst die bisher ausschließlich maßgebende staatliche Genehmigung von Studiengängen ab. Die Vorgaben für Akkreditierung werden in der Kultusministerkonferenz abgestimmt.

Um sich erfolgreich zu akkreditieren, müssen die Hochschulen Profil und Module öffentlich machen. Sie liefern damit Informationen über Studienverlauf, Inhalte, qualitative und quantitative Anforderungen und müssen ihr Gesamtkonzept offen legen. Kriterien für eine erfolgreiche Akkreditierung sind z.B., dass das Studium in der vorgesehenen Zeit absolviert werden kann, dass die Module an Qualifikationszielen ausgerichtet sind und dass es entsprechende Berufsfelder für die Absolventen gibt. Ein erfolgreich akkreditierter Studiengang erhält ein Qualitätssiegel.

Übernommen wird das Prüfverfahren von externen und unabhängigen Akkreditierungsagenturen (derzeit gibt es sechs in Deutschland), für den Zusammenhalt des Akkreditierungssystems ist der Akkreditierungsrat als zentrale Einrichtung verantwortlich.

Jede Akkreditierung ist befristet, die Studiengänge müssen also immer wieder re-akkreditiert werden. Das garantiert eine regelmäßige Qualitätskontrolle.